Was bedeutet Verkauf im einen Namen im Zusammenhang mit dem Kommissionär?
Hallöchen,
ich befasse mich im Moment mit dem Thema Vertriebsorgane bzw. Kommissionär (für die Schule).
Der Kommissionär verkauft/kauft ein Gut im eigenen Namen für den Kommittenen also sozusagen ja als Zwischenhändler, bevor es weiterverkauft wird... Aber was heißt denn in diesem Fall im eigenen Namen ? Das verstehe ich irgendwie nicht..
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
whyskyhigh2016-01-17T01:06:47Z
nen das ist falsch du wirfst begriffe durcheinander
Der Kommittent vertraut dem Kommissionär eine Ware an und beauftragt ihn , diese an einen Dritten zu verkaufen . Dabei wird idRegel schon in diesem Vertrag festgelegt , welche Vergütung der Kommissionär erhält - das kann ein Fixum sein , aber auch eine Erfolgsbeteiligung in Form eines bestimmten %-Satzes vom Erlös . Der Kommissionär verkauft die Ware im eigenem Namen an den Kunden , der nur eine Rechtsbeziehung zum Kommissionär eingeht und oftmals nicht einmal erfährt , daß der Kommissionär eine fremde Ware verkauft , die ihm nicht gehört .
Ein Kaufvertrag kommt immer nur zwischen zwei Parteien zustande, niemals zwischen drei Parteien. Wenn ein Kommissionär im eigenen Namen handelt, steht sein Name auf dem Kaufvertrag. Wenn er nicht im eigenen Namen handelt, steht der Name des eigentlichen Besitzers auf dem Vertrag.