Wenn ich mich als Podologe selbsständig machen würde bräuchte ich da eine Genehmigung an Sonn und Feiertagen zu arbeiten falls ich in dieser Zeit Termine hätte?..oder ist das als Selbständiger dann egal wann ich meine Kunden einbestelle.
Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer. Dazu gehören Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
Wer als Selbständiger seinen eigenen Betrieb führt oder als (echter) freier Mitarbeiter tätig ist, wird von den Regelungen des ArbZG nicht erfasst. Er darf daher arbeiten, wann und solange er will.
Du leidest ganz offensichtlich an einer seltenen Form einer postpubertären Analfixierung . Empfehle dringend einen Besuch bei einem kompetenten Psychiater .