Sally
Beste Antwort
Das kommt immer auf Deinen Mietvertrag an.
Je nach Formulierung sind die Betriebs- und Nebenkosten so umschrieben, dass sich Schneeräumen und Gartenarbeit problemlos darunter befinden können und mitgezahlt werden müssen.
Doch ob das in Deinem Fall so ist, das solltest Du einen Fachmann klären lassen.
Wende Dich doch an den Mieterschutzbund, die sehen Deinen Mietvertrag durch und danach weisst Du ganz genau, was Ok ist und was nicht.
Aber im Endeffekt gibt es doch nichts Praktischeres, als wenn derartige Arbeiten umgelegt und von Fremdfirmen erledigt werden. Es gibt doch fast keine Hausgemeinschaft, wo wirklich jeder immer bei allen Mietvertraglichen Pflichten mitzieht. Ständig gibt es doch in Häusern mit mehreren Wohneinheiten Ärger, weil wieder einmal einer dabei ist, der die Tonnen nicht pünktlich rausstellt, seine Treppe nicht putzt, den Keller nicht fegt, den Schnee nicht räumt, wenn er dran ist und die Blätter auch niemals harkt.
∞ sumsimitpo ∞
Es ist wahrscheinlich, dass diese Kosten in den Nebenkosten auftreten. Das sind normale Nebenkosten. Da wirst du auch nicht gegen angehen können.
Da du zur Miete wohnst, wirst du auch nicht sagen können, dass du anteilig die Arbeit übernimmst.
Willi Wiss
Der Vermieter kann das auf Mieter übertragen,
wenn ihr das nicht selber macht,macht das eine Drittfirma und das wird mit der Miete verrechnet
GermaniaOptima
Nein .
Bezahlen musst Du nur das , was im MV vereinbart ist .
Aber Vorsicht : Die Vereinbarung über die Bezahlung von Nebenkosten ist oft in einer Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung versteckt .
http://www.nebenkostenabrechnung.com/betriebskostenverordnung/
Anonym
Das gehört zu den Mietnebenkosten.