Hallo, ich habe BAföG für mein Studium beantragt. Alle Unterlagen waren fast vollständig bis auf den Steuerbescheid von meinem Vater für das Jahr 2013 fehlte mir. Deswegen wurde mir ein Zusatzformular gem. Paragraph 24 Abs. 2 BAföG geschickt, da der Bescheid ja nicht vorlag. Nun habe ich aber vor einigen Tagen den Steuerbescheid '13 von meinem Vater per Post bekommen. Was meint ihr muss ich dieses Zusatzformular nicht mehr ausfüllen? Kennt sich da einer mit aus?
?2015-09-06T06:26:14Z
Beste Antwort
Der Steuerbescheid 2013 wird bestimmt reichen. Dort steht genau das, was sie wissen wollen.
Du hast das Zusatzformular wahrscheinlich nur bekommen, damit das Amt auch ohne Steuerbescheid einen Überblick über die finanzielle Lage deines Vaters bekommt. (Das sollte aus dem Formular hervorgehen.) Also kannst du jetzt den Steuerbescheid einreichen. Frag doch mal bei der/dem für dich zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Meiner konnte ich alles (außer den Antrag selbst, also Formblatt 2) dann auch bequem per Mail schicken. Ich muss übrigens immer Kopien der Lhnsteuerkarten hinschicken, wenn die Steuerbescheide noch nicht da sind. Aber meine Eltern sind auch beide Angestellte.
Bei meinem Kind reichte der Steuerbescheid von 2013, da das Bafögamt damit alle erforderlichen Daten hat. Aber meine Frau und ich leben in einer Gütergemeinschaft und sind verheiratet. Wie das bei dir ist, weiß ich nicht. Ich würde auch lieber kurz anrufen und nachfragen.