Brian W. Ashed
Kann mir gut vorstellen, dass das landesrechtlich geregelt ist.
Dann kann es bis zu 16 Varianten geben...
Slovak08
Es gibt erhebliche Unterschiede ob das für ein öffentliches Gebäude, ein Gebäude mit Mietwohnungen oder einem Einfamilienhaus sein soll. Das lässt sich nicht mit 3 Worten erläutern, daher bekommst du diesen Link zum lesen. Kriterien sind die mögliche Fallhöhe, die Anzahl der Stufen und auch die Steighöhe.
http://treppauf.de/din18065-treppengelaender.htm
?
Handlauf nicht unbedingt aber Schutzgeländer. Das ab der zweiten Stufe wenn Absturzgefahr gegeben ist. Muss man in der Bauverordnung nachschlagen.
Heiper Toni
Das hängt nicht von der Anzahl der Treppen ab, sondern von deren Länge, bzw. der Anzahl Stufen!
Karl K.
Guckst du hier:
http://www.treppen.info/treppen/treppen-zubehoer/handlauf/