Wie sieht ein ablehnender Bescheid formal richtig aus?
Zitat aus Gerichtsurteil
"...Danach sind dem Versicherten Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, daß die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann (Voraussetzung 1) oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (Voraussetzung 2)..."
Sehr geehrte Teilnehmer an Yahoo,
darf ich Ihre Fachkenntnis in Anspruch nehmen?
Es wäre schön, wenn Sie meiner Verunsicherung abhelfen könnten.
Eine mir bekannte Dame hat die Auskunft erhalten,
die Ablehnung des Antrages bei einer gesetzlichen Krankenkasse
für eine Heilmaßnahme
könne formlos sein,
d.h. das Wort "Bescheid" müsse überhaupt nicht darin vorkommen, und es müsse auch keine Rechtsmittelbelehrung in dem Brief enthalten sein.
Ich hatte dagegen behauptet, in einem Bescheid gemäß Sozialgesetzbuch müssen Rechtsmittel, Fristen und Adressaten für einen Widerspruch genannt sein, sonst sei das kein rechtsmittelfähiger Bescheid, und er habe keine Gültigkeit.
Habe ich da etwas Falsches behauptet?
Für eine kurze Antwort per e-Mail wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Visitthenet