Bekomme kein Unterhalt?

Meine Frau hat sich von mir getrennt, und ich bin jetzt mit den beiden Kindern allein. Beim Jugendamt habe ich inzwischen Unterhalt beantragt. Nachdem ich es ihr zugewendet habe hat sie den Empfang bestätigt aber es kam kein Unterhalt.Die Kinder sind 11 und 17 Jahre.
Muss ich jetzt ein Anwalt nehmen. Unterhaltsvorschuss giet es ja bloß bis 12, also max. für die Jüngere.
Das nächste Problem wir haben ein Darlehen bei detrBank für eine Eigentumswohnung.
Ich weiß nicht wie lange ich das alles bezahlen kann.
Die Whg soll verkauft werden aber dass kann ja dauern
Ihr selbsbehalt ist 1000 Euro.

Christa2014-09-20T04:06:18Z

Irgendwas stimmt da nicht -
Du wohnst in der Eigentumswohnung mit den Kindern- richtieg?
Warum soll sie sich dann noch an der weiterzahlung dieser Wohnung beteidiegen? Auch wenn es ,,euer,, Kredit ist - kann sie sich jetzt austragen lassen
Biete doch die Wohnung Deine Bank an wo Du den Kaufkredit her hast - kannst Du aber auch nur mit Ihr Einverständnis, wenn sie mit im Grundbuch steht

Wenn Du es schwarz auf weiß hast - zu wieviel Unterhalt sie verpflichtet wurde - muss sie es auch zahlen - tut sie es nicht- dann must Du sie beim Familiengericht auf Unterhalt verklagen

Nehme Dir einen Anwalt, dergeschult ist auf Vermögensangelegenheit und Scheidung - beantrage auch das Trennungsjahr - nein Du brauchst den nicht bezahlen, auch nicht weil Du ja Vermögen hast - die Wohnung

Caroline2014-09-17T06:46:44Z

Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht holen und gegen die Frau Klagen.
Aber lange einem Nackerten in die Tasche! Lieber Job suchen.

Lilli2014-09-17T06:19:57Z

Ich glaube, der Aufwand für eine Jobsuche ist geringer als dem Unterhalt nachzulaufen.
Unterhalt vom Ex ist keine Dauerlösung.
Ich würde alles tun, um nicht von dem Ex abhängig zu sein.

aeneas2014-09-16T15:08:01Z

Was erzaehlst Du da fuer'n Zeug? Wenn Du mit den Kindern allein bist und beim Jugendamt Unterhalt beantragt hast, ist das Geld, welches Du erhaeltst, fuer Deine Kinder gedacht und keine "Zuwendung" fuer Deine Frau, deren Erhalt sie bestaetigen muesste. Was die Wohnung betrifft, musst Du Dich mit der Bank auseinandersetzen - oder aber beide, Du und Deine Frau. Kommt darauf an, wer als Schuldner eingetragen ist.