Warum wird in der Straßenverkehrsordnung (Deutschland) nicht erklärt, was eine Einmündung ist?

Es gibt viele Regeln zu Einmündungen, bspw. wer wo Vorfahrt hat und wo man parken darf.

Es wird aber nicht erklärt, was eine Einmündung eigentlich ist, ob z.B. Grundstückseinfahrten oder Straßen vor denen der Gehweg durchgehend ist, auch dazugehören.

Harald M2014-08-23T04:30:23Z

An einer Grundstück Einfahrt ist die Bordkante abgesenkt.(Parkverbot)
Bei einer Einmündung geht die Bordkante mit der Sraße um die Kurve.(Vorfahrt und Fußgänger beachten)

?2014-08-22T09:19:20Z

Eine Frage der gesetzgebenden Methodik :
Manche Begriffe müssen im Gesetz definiert werden , wenn der allgemeine Sprachgebrauch nicht ausreichend erscheint ..
und bei anderen kann man es bei der allgemein gültigen Bedeutung des Begriffes belassen , der dann gegebenenfalls von der Rechtsprechung im Einzelfall konkretisiert werden muss ..-.
.und das * Offenlassen * der Regelung lässt auch die Möglichkeit offen, darunter Fälle zu subsumieren , die es vielleicht bei der gesetzlichen Regelung noch gar nicht gab ... oder die unter eine enge Definition nicht zu subsumieren wären .... also sagen wir mal eine * bewusste * Unschärfe bei der Abfassung des Gesetzes .

Anonym2014-08-22T08:56:49Z

Alle die der deutschen Sprache mächtig sind, wissen das. Wozu also nochmal eine gesonderte Erklärung? Und wer es nicht begreift, dem empfehle ich nochmal den Besuch eines Intensivkurses "Deutsch" an der örtlichen Volkshochschule!

Anonym2014-08-22T08:56:11Z

ist doch klar deffiniert, was eine Kreuzung und was eine Einmündung ist:

Eine Kreuzung ist die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits, u.U. seitlich versetzt, fortsetzen

Eine Einmündung ist das - rechtwinkelige oder schräge - Zusammentreffen einer Straße mit einer durchgehenden Straße ohne Fortsetzung über diese hinaus

Also der Unterschied zwischen ╬ und ╠

Slovak082014-08-22T08:49:11Z

Doch ist das festgeschrieben. Mündet eine Straße in eine andere ist das eine Einmündung. Grundstückseinfahrten sind keine Straßen. Es wird sogar beschrieben, das bei abgesenktem Randstein nicht geparkt werden darf.

http://www.medienwerkstatt-online.de/public/binaries/radfahren/Lehrerinformation-Vorfahrt-Grundregel.pdf