[Garantieservice] Einmal um die halbe Welt?

Hallo,

Meine Grafikkarte hat sich aus unerklärlichen Gründen verabschiedet (Gestern ging sie noch, heute ging deshalb der ganze Pc nichtmehr. Bis die Grafikkarte ausgebaut wurde)

Ich habe mich bei dem Hersteller gemeldet, dieser hat aber eine sehr komische Art und Weise etwas auszutauschen.

Ich soll die Grafikkarte in die Niederlanden schicken, von dort wird es als Groß-Paket (viele Kundenpakete) nach Hongkong verschickt.
In Hongkong wird die Grafikkarte geprüft und anschließend weiter in China rumreisen. In China wird sie dann ausgetauscht und zurück nach Hongkong geschickt wo sie nochmal getestet wird und anschließend von Hongkong direkt zum Kunden verschickt.

Ich muss aber alle Versandkosten übernehmen, sowie den Zoll.
Über welche Summe "Versand"/Zoll sprechen wir bei solchen Wegen?
Lohnt sich es überhaupt die Grafikkarte einzuschicken? (HD 7970, ca 350 euro Wert)

Tipsi2082014-07-24T10:25:34Z

Für die Gewährleistung ist NICHT der Hersteller zuständig, sondern der HÄNDLER.

Frage hierzu wäre jetzt? Wo hast du die Karte gekauft?

Bei Onlinekauf direkt aus Hongkong, hast du schlechte Karten. Das kann länger dauern, wenn überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht.

In allen anderen Fällen ist erst mal der Händler zuständig. Hatte auch mal so ein Ding mit GRAKA. Mein Händler um die Ecke hat Karte eingeschickt (dauerte 4 Wochen). In dieser Zeit hat er mir eine Leihkarte zur Verfügung gestellt.

Übrigens: Derjenige der dir solch einen Mist verzapft sollte angezeigt werden. Beim Hersteller kommt sowas meist ungeprüft in die Tonne. Du glaubst doch nicht das die sich die Mühe machen da etwas zu überprüfen.
Die verschicken lieber gleich ein neues Teil.
Lass dich nicht abzocken.

ZaRAcH2014-07-24T00:33:19Z

Die Grafikkarte ist knapp ein Jahr.
Was würde so etwas denn kosten, nur um ganz sicher zu gehen? Gibt es da irgendwo Informationen oder kennt sich jemand gut mit sowas aus ?

herr_nixnutz2014-07-24T00:29:18Z

Musst du, nö musst du gar nicht. Im Gegenteil, die Kosten muss eindeutig der Händler übernehmen
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Besonders Absatz 2. Weise den Händler mal sehr deutlich darauf hin!

Wie alt ist denn die Grafikkarte?

XXXXXX
Da sie ein Jahr alt ist, muss der Händler Gewährleistung leisten und da gilt nun mal §439 BGB, egal was der Händler für geile Ausreden hervorbringt, eh er steht auf verlorenen Posten und muss dir ein einwandfreies Produkt geben ohne weitere Kosten für dich.