Nationalhyme, inwieweit darf Melodie und Text getrennt werden?

Momentan sind ja viele Fußballlieder unterwegs, einige in denen der Text der Nationlhaymne Deutschlands verändert wurde. So wird statt von Einigkeit und Recht und Freiheit - von Ein Tor und Rechts ist es rein.... besungen. Ich weiß das es in den USA nicht erlaubt (jaja das ist kleinlich), aber ist es auch in Deutschland verboten!?

hajokl2014-07-02T03:34:18Z

Beste Antwort

Hi, Die Nationalhymne darf nicht mir Worten und Noten verunglimpft werden, d.h. zB. nicht
in der Ursprungsfassung gesungen werden.
Ansonsten ist ein anderer Text wenn er nicht anstößig ist erlaubt

Gruß hajokl.

?2014-08-05T06:27:05Z

Ja, diese Amis, angeblich freiheitsliebend halten sie doch in Wirklichkeit nichts von Freiheit.
In Russland ist bekanntlich die Melodie der Nationalhymne diesselbe wie die der Sowjetunion, nur der Text ist ein anderer.
Aber es gibt viele Menschen, denen der alte Text mit dem Lob des Sozialismus und Lenins lieber ist. Wer Lust hat lieber das zu singen, wird nicht gehindert, während der andere lieber die neue Hymne singt, in der nicht mehr Lenin, aber Gott vorkommt.
Das ist Russland, das ist Freiheit - aber die USA ist das Gegenteil davon!

kaelon2014-07-01T03:31:57Z

Da muss ich Sebastian wiedersprechen, denn die Melodie der deutschen Nationalhymne ist nicht exklusiv sondern stammt aus dem Lied Gott erhalte Franz, den Kaiser, das Joseph Haydn 1796/97 zu ehren des römisch-deutschen Kaisers Franz II. komponierte, und später von den Österreichern als Kaiserhymne benutzt wurde.

Jeder Mensch darf diese Melody von Haydn verwenden , verfremden oder mit einem anderen Text versehen, sie ist allerdings durch §90 StGB gegen Verunglimpfung geschützt,
"Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5
Abs. 3 Grundgesetz berufen können."

Sebastian#2014-06-30T09:57:04Z

Eigentlich darf das so gar nicht geschehen. Die Nationalhymne darf von jedem verendet und aufgeführt werden. Zum Schutz des Liedes als Symbol, darf der Text oder die Melodie aber nicht geändert werden. Melodie und Text bilden eine Einheit. So beschreibt es das Informationsamt der Bundesregierung.

In der Praxis sieht das aber anders aus. Wie diese Band das nach der Aussage des Amtes geschafft hat bleibt wohl deren Geheimnis.

https://www.youtube.com/watch?v=MTSitlFXEX8