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Wenn Du dafür eine Betriebserlaubnis als Selbstfahrende Arbeitsmaschine hast, dann ja.
?
Nein , dieses Gerät hat keine allgemeine Betriebserlaubnis nach der Strassenverkehrszulassungsordnung .
Und Fahrrad ist es auch keins .
Also darf es nur wie zBsp ein Schubkarren auf dem Gehweg bewegt werden .
Anonym
Nur, wenn ich hinten im Bollerwagen sitzen darf!
Marita
Nein, keine Chance.
Du mußt das Gefährt schieben bis zum
Nachbarn.
Da kein Nummernschild dran ist.
LG Marita
nameless701
Ja,so lange dieses Gefährt nicht schneller als 6km/h fahren kann.Bis zu dieser Geschwindigkeit zählt es als Fußgänger und benötigt weder Versicherung noch Zulassung.