Wie laut darf ein Religionsgebäude höchstens sein?
Also z.B. das Läuten einer Kirche.
Ich schrieb Religionsgebäude, um es allgemein zu halten! Mir fiel kein besseres Wort ein.
Also z.B. das Läuten einer Kirche.
Ich schrieb Religionsgebäude, um es allgemein zu halten! Mir fiel kein besseres Wort ein.
doitsujin75
"Sakralbau" ist wohl das Wort das du suchst.
Welche Vorschriften da einzuhalten sind, weiß ich nicht, aber da in Deutschland so ziemlich alles geregelt ist, wird es bestimmt eine "Läutverordnung" oder ähnliches geben.
pikas
Keine Ahnung!
Ich finde läutende Kirchenglocken romantisch.
Das hat irgendetwas Feierliches, Melancholisches an sich und passt so gar nicht in unsere so hochtechnologisierte Computerzeit.
Irgendwie Töne einer vergangenen Welt.
Ginetta
Religionsgebäude - ein neues Wort für Kirche?
Ja, und wie schon hier gesagt: Kirchen läuten nicht, sondern es sind die Glocken.
blauclever
Es gibt kein Religionsgebäude.
Und eine Kirche läutet auch nicht.
Wenn dann die Glocke/n.
Ansonsten gilt wohl das hier:
"“Dreimal am Tag läutete die Kirchenglocke zum Angelusgebet - Hausbesitzer, die vom Glockenturm nur zehn Meter entfernt wohnten, waren genervt. Sie forderten von der Baubehörde, das liturgische Glockenläuten zu verbieten. Obwohl es den zulässigen Mittelwert für Lärm in einem allgemeinen Wohngebiet (laut Gutachten eines Sachverständigen) überschritt, konnten sich die Hausbesitzer nicht durchsetzen und unterlagen auch vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, hier komme es weniger auf den Mittelwert an; entscheidend sei vielmehr der "Wirkpegel des Einzelgeräuschs" (4 B 152.96). Dieser betrage 80,2 dB(A), zulässig seien 85 dB(A). Außerdem gab das Gericht zu bedenken, daß das liturgische Läuten im herkömmlichen Rahmen keine "erhebliche Belästigung", sondern eine zumutbare "sozialadäquate Einwirkung" darstelle. Ab welchem Geräuschpegel die Glocken zu laut seien, könne nicht abstrakt, sondern nur durch eine Abwägung zwischen Lärmschutz und Religionsausübung beantwortet werden.”
Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1996 - 4 B 152.96"
geklaut bei ... http://www.exmatrikulationsamt.de/index.php?showtopic=8117&st=30