Anonym
Beste Antwort
Klar kannst Du danach fragen!
Ob Du allerdings eine Antwort bekommst ist wieder eine Frage, das hängt vom Beamten ab den Du an der Strippe hast, und wie er "Dienst nach Vorschrift" betrachtet.
Mir hat vor ca. drei Jahren jemand den Außenspiegel "abgerannt", ich war gerade im Vorgarten beschäftigt und konnte seine Nummer notieren. Da habe ich direkt bei der Polizei angerufen und gefragt ob ich das nicht "einfach so" regeln könnte, ohne Anzeige von wegen Fahrerflucht, denn gerappelt hat das sehr wohl und mitbekommen hat der Fahrer das auch. Und ja, ich bekam sofort Name und Adresse des Fahrzeughalters und die Sache konnte "einfach so" geregelt werden, es war eine Frau und sie war ziemlich dankbar dafür nicht angezeigt zu werden.
Kommt immer darauf an wie man in den Wald ruft...
Berni
Fragen kannst du, was du willst. Eine Antwort wirst du garantiert nicht erhalten.
Hast du schon einmal etwas von Datenschutz gehört ?
Anonym
Dies ist ein freies Land. Fragen kannst du, was du willst. Machst du ja hier auch.
Bei Ämtern ist der Dienstweg zu berücksichtigen. Man wird dir zunächst eine Satz Formulare zustellen, die du sorgfältig ausfüllst (musst nur Kreuzchen machen). Rechne aber vorsichtshalber mit einem abschlägigen Bescheid.
Anonym
Versuche es!
hilfsbereit
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