übernahme Schadensfreiheitsrabatt?

hallo. seit 5 jahren läuft mein auto bei der versicherung meines vaters als zweitwagen. will nun das auto direkt auf mich versichern lassen. kann hierfür schadensfreiheitsrabatt-punkte von meinem vater mit/übernehmen. meine frage: wird dadurch mein vater hochgestuft oder bleibt bei ihm alles beim alten?

Tom F2014-05-03T00:50:33Z

Führerscheinbesitz ist gleich Jahre der Übernahme. Also rechnen. Aber darauf achten, wo Vater/Sohn wohnt. Es muss nachgewiesen werden, das man das Fahrzeug, welches den SF-Rabatt hat, ständig nutzt.

A2014-04-23T09:00:08Z

Ob du von einem anderen die SF-Klasse (bzw. genau genommen den Schadenverlauf) übernehmen kannst ist in den Versicherungsbedingungen (AKB) der jeweiligen Gesellschaft meist im Punkt I 7.4 (in der Gegend) geregelt, das kann jede Gesellschaft für sich machen aber von einem Elternteil übernehmen geht praktisch immer soweit ich gesehen habe. Einschränkungen können z.B. gemeinsamer Wohnsitz sein oder dass du bei der Versicherung auch bisher als Fahrer angegeben warst.
Die Bestätigung, dass du das Auto überwiegend genutzt hast besteht im ausfüllen von nem Formular, das du von der Versicherung kriegst.
Im allgemeinen sollte es aber klappen.
Und wenn dein Vater es nur als Zweitwagen hatte bleibt die SF-Klasse von seinem Erstfahrzeug unberührt.

Jürgen NRW2014-04-22T20:48:41Z

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Prinzipiell ist es möglich, dass man eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse, Prozente) auf eine Person übertragen kann. Grundsätzlich ist die SF-Klasse nicht fahrzeug- sondern personengebunden, weshalb die Übertragung von Person A auf Person B möglich ist. Allerdings gibt es dabei auch eine ganze Reihe von Dingen zu beachten und auch nicht jede Versicherungsgesellschaft spielt mit. Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

Prinzipiell muss die Person, die die Schadenfreiheitsklasse zu sich übertragen haben möchte, auch darlegen können, dass sie das Fahrzeug überwiegend bzw. regelmäßig genutzt hat. Hier spielt hinein, dass nur maximal die schadenfreie Zeit übertragen werden kann, die der "Empfänger" hätte auch selbst erfahren können. Oftmals ist also eine 1:1 Rabattübertragung gar nicht möglich! Hat der "Überträger" beispielsweise die SF-Klasse 15 (entspricht 15 unfallfrei gefahrenen Jahren) und der "Empfänger" seit 7 Jahren den Führerschein, dann kann auch nur maximal die SF-Klasse 7 an ihn übertragen werden. Eine übermäßige Vorteilnahme für Führerscheinneulinge und Fahranfänger wird damit unterbunden. Alles andere wäre auch nicht Sinn der Sache.

Derjenige, der die schadenfreien Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse ab. Sollte er danach wieder ein Fahrzeug versichern wollen, so erfolgt die Einstufung seines Vertrags so, als ob er noch nie ein Auto versichert hatte (also ohne Anerkennung einer Vorversicherungszeit). Aber: Hat derjenige zwei Autos - einen Erstwagen und einen Zweitwagen - versichert, so bleibt die Schadenfreiheitsklasse des jeweils anderen Fahrzeugs unberührt: Überträgt er also die Schadenfreiheitsklasse seines Zweitwagens auf eine andere Person, so bleibt der Versicherungsvertrag für seinen Erstwagen davon unberührt.

http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html