Ist jemand unter Euch...der sich im Recht etwas besser auskennt ?! Mein Sohn ist 16 Jahre und hat einen Freund 14 Jahre...der 14 jährige brachte Geld mit an und wollte ein Auto kaufen...der Verkäufer des Autos wollte es ihm nicht verkaufen weil er noch zu jung sei...aber hat meinen Sohn den Kaufvertrag unterschreiben lassen weil er schon älter ist.
Der 14 jährige Kumpel bezahlte das Geld und der Verkäufer fuhr das Auto zu einer Garage und ging wieder. Der 14 jährige fuhr die ganze Zeit selbst! Nun kam die Polizei und sagte...auch mein Sohn bekommt eine Strafe...weil das Kennzeichen nicht ans Auto gehört und weil er als Halter jemanden ohne gültigen Führerschein fahren ließ! Und nun würde auch mein Sohn eine Sperre für die Fahrerlaubnis bekommen.
Ist das Rechtens ?! Oder brauchen wir uns da jetzt keine Gedanken machen weil der Verkäufer dieses Auto gar nicht unseren Sohn unterschreiben lassen dürfen...und obendrein mein Sohn gar nicht selbst gefahren ist?!
Habt Ihr da Erfahrung oder wisst Ihr etwas darüber ?
liebe Grüßle
Jürgen NRW2014-04-19T00:24:33Z
Beste Antwort
1. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt macht sich deswegen noch lange nicht strafbar.
2. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, weil der Minderjährige nicht unbeschränkt Geschäftsfähig ist.
3. Halter ist, wer das Verfügungsrecht über ein Fahrzeug hat und gegenüber der zuständigen Behörde als Halterin oder Halter gemeldet ist.
4. Gemeldet ist als Halter, wer in Deutschland in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II steht.
5. Die Erlangung einer Fahrerlaubnis kann verweigert werden, wenn die erforderliche Reife nicht vorliegt.
Junger Vatter, Ich würde mal anfangen mir gedanken über meine Erziehungsfähigkeit zu machen. Ich sag nur "allein erzeihende". Erst die Väter aus der Erziehung kicken und dann heulen weil man das selbst verursachte Chaos nicht mehr in den Griff bekommt. Du hast keine Ahnung was für ein Chaos dein kuzer hier veranstaltet hat. Und neinab dem 16. Lebensjahr sind Verträge nicht automatisch schwebend unwirksam. Wenn er in Ausbildung ist, kann solch ein Kaufvertrag sehr wohl rechtswiksam sein.
Bei der Sch*isse die dein kurzer hier veranstalet hat, kommen so viele Rechtsgebiete zusammen, das du warscheinlich 2 Anwälte brauchst. 1. einen für Zivilrecht. 2. einen für Strafrecht. Mehr werde ich dazu nicht sagen, geh erst mal zum Anwalt für Strafrecht. und klär mit ihm ob du auch noch einen Anwalt für Vertragsrecht einbeziehen muss. Und fang schon mal an zu sparen, das ganze wird nämlich nicht billig.
Der Kaufvertrag ist nichtig wegen des Mangels der unbeschränkten GF (BGB) Ich empfehle aber die Beauftragung eines RA, da der Verkäufer widersprechen wird.
Die Story ist einfach zu lückenhaft und widersprüchlich.
"der Verkäufer fuhr das Auto zu einer Garage und ging wieder. Der 14 jährige fuhr die ganze Zeit selbst" - ja was nu? Wer ist gefahren?
"Strafe...weil das Kennzeichen nicht ans Auto gehört" - was für ein Kennzeichen, wo kam das her, und warum gehörte das nicht ans Auto?
"er als Halter" - wie soll er denn Halter geworden sein?
"brauchen wir uns da jetzt keine Gedanken machen" - doch, über eine halbwegs plausible Geschichte solltest du dir Gedanken machen. Und darüber, dass man "brauchen" niemals ohne "zu" gebraucht, sonst braucht man's gar nicht zu gebrauchen.