Was haltet ihr von dieser Amtsanmaßung?

ch habe euch vor langer Zeit dies gefragt
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120523120847AAJ13N9

und will euch nicht vorenthalten, wie die Sache weitergegangen ist. Besagter Arzt ist immer noch im Telefonbuch - Print und online - als Oberarzt mit einer großen Anzeige vertreten.
Die seit 4 Jahren wegen seiner Fehlleistungen aufgrund mangelnder Routine und Erfahrung auf Krücken gehende Patientin hat wie es vorgesehen ist, eine durchaus sachliche Bewertung geschrieben...die nicht veröffentlicht wurde, da das TelBuch-Unternehmen natürlich an den größeren Anzeigen mehr verdient. Mittlerweile steht er immer noch din - jetzt sind es 11 Jahre, daß er den Titel nicht mehr tragen darf. Bei einer Schiedsstelle der Ärztekammer wurde er mit "Herr Oberarzt" angesprochen - entsprechend verlief die "Verhandlung". Obwohl zur 2fachen Körperverletzung und der Täuschung/Hochstapelei noch Betrug dazukam (der Krankenkasse zahlreiche "Diagnosen" und "Leistungen" verrechnet, die nie stattgefunden haben), hat die Staatsanwaltschaft trotz zahlreichen Beweisen keine Anklage erhoben, weil man Ärztefehler lieber auf dem Zivilrechtsweg sieht.(teuer und langwierig, für Behinderte sehr belastend).
einzig eine Verwaltungsstrafe wegen des Titels hat er bekommen. Daher hat er einen Teil der Praxisschilder mit Papier zugedeckt. Aber vermutlich nimmt er mit dem falschen Titel im TelBuch mehr ein, als die Strafe ausmacht

2014-03-05T01:09:26Z

@rincewind
es sind natürlich keine "Gerüchte". Der Mann ist nachweislich seit 11 Jahren kein Oberarzt mehr, weil er seither nur noch als Wahlarzt operiert hat. Die Bestätigubng der letzten beiden Krankenhäuser hat die Patientin eingeholt, auch die Ärztekamer hat bestätigt, daß es kein aufrechtes Angestelltenverhältnis gibt.
Trotzdem wurde er bei der Schiedsstelle der AEK mit OA angesprochen - die Sache mit den Krähen, die sich gegenseitig keine Augen aushauen. Bei dieser "Schieds"stelle der AEK (die angerufen wurde, weil er sich der Patientenanwaltschaft nicht stellte) sind nicht einmal Befunde oder eine Untersuchung vorgesehen. Grundsätzlich hat der Arzt recht und recht getan. Es wurde bei der AEK auch eine Disziplinaranzeige gemacht, denn die Führung des Titels ist verboten. Nix ist geschehen!

"Jeder sollte stutzig werden, wenn ein Arzt bei seiner eigenen Praxis "Oberarzt" aufs Schild schreibt, da es diese Bezeichnung außerhalb einer Klinik nun e

2014-03-05T08:07:25Z

zum Zitat "Jeder sollte stutzig werden, wenn ein Arzt bei seiner eigenen Praxis "Oberarzt" aufs Schild schreibt, da es diese Bezeichnung außerhalb einer Klinik nun einmal nicht gibt. "
Wenn ein Arzt tatsächlich OA ist und eine Praxis (auch Kasse!) hat, darf er den OA überall anbringen. aber wenn er die Stelle nicht mehr hat, muß er anderes Papier verwenden bzw die Schilder und Einträge ändern. Als Wahlarzt darf er dann auch seine Patienten operieren. Die Pat. hat zwei Einwilligungserklärungen (zwischen den OPs hat er ihr in einer rüden Mobilisation den 2. Meniskus gerissen) auf dem Kopfpapier des OA unterschrieben und er hat sogar mit "OA..." unterschrieben, was man eigentlich nicht tut.
Die Staatsanwaltschaft wollte trotz bewiesener Straftatbestände nicht ermitteln, eil sie davon ausging, daß es eh einen zivilprozeß geben wird, was aber nicht vorgesehen ist. Zu lang, zu teuer und für eine Behinderte unzumutbare Arbeit.

Christiane2014-03-04T05:47:14Z

Beste Antwort

@Tanja und idril_adrien
Der "Studienrat" kann aber keinen Schaden anrichten, selbst wenn er sich auch als Pensionist noch so nennt.
Vom OA in einer Praxis kann man erwarten, daß er ständig im Krankenhaus operiert, also genug Übung hat. Und wenn man einem die Einwilligung zur OP gibt, weil man eben das glaubt, was auf dem Praxisschild oder der Einwilligungserklärung steht, ist das schon eine Täuschung des Patienten. Und die/der Patient/in ist ja wohl darauf hereingefallen und wurde geschädigt.

Julie2014-03-08T11:41:02Z

In bester Gesellschaft mit Regierungsmitgliedern, so von und zu Guttenberg und Schawan, Merlin, Lammert u.a.

whyskyhigh2014-03-05T05:13:10Z

nicht gut

?2014-03-04T14:13:25Z

Tatsache ist doch, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben hat, geschweige denn, dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Körperverletzung, Täuschung/Hochstapelei und Betrug sind Sache der Staatsanwaltschaft, nicht des zivilen Rechtes. Und die Ärztekammer sieht ihn immer noch als Oberarzt. Ergo ist der Mann unschuldig und alles andere sind Gerüchte, um nicht zu sagen "üble Nachrede".

idril_arien2014-03-04T11:39:03Z

Zunächst, es ist keine Amtsanmaßung:

Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt, der folgenden Wortlaut hat:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und weiter:

Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen nach § 132a StGB ist keine Privilegierung des Tatbestandes von § 132, sondern eigenständiger Tatbestand. Beide Delikte können jedoch tateinheitlich zusammentreffen.

................

Oberartzt ist auch kein Titel sondern eine Position im Krankenhaus. So wie Abteilungsleiter. Er muß in Theorie auch nicht mehr können, als ein normaler Arzt am Krankenhaus. Er muß nur ein Facharzt sein. Was aber immer noch nicht viel über seine tatsächliche Qualifikation aussagt. Es ist einfach eine leitende Position. http://de.wikipedia.org/wiki/Oberarzt

Auch mit Hochstapelei hat es nichts zu tun.

Was Pfusch angeht, so ist es für einen Patienten meist schwer, diesen nachzuweisen und noch schwieriger, befriedigenden Ausgleich zu bekommen. Andererseits, wenn es so leicht wäre, würde kein Arzt mehr praktizieren, da er mehr im Gericht hängen würde, als Menschen zu helfen.

Falsch abrechnen tun leider viele Ärzte. Liegt einfach daran, daß es keiner kontrolliert. Nur Privatpatienten bekommen eine Rechnung. Kassenpatienten bekommen diese nie zu sehen. Ich hab schon lange gesagt, es wäre gut, eine Kopie zu erhalten. Die Kassen würden sich viel Geld sparen.

Was jetzt die Bezeichnung außerhalb des Krankenhauses betrifft, kann ich dazu nichts sagen. Da es den Titel gar nicht gibt. Somit wird das wohl eine Grauzone sein.

Wende dich mit deiner Frage an die Ärztekammer.

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@ Christiane

Vielleicht bemühst du dich doch mal, den Wikilink zu lesen.

Zitat:
Ein Oberarzt ist ein Arzt in leitender Funktion, meist in einer Klinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum. Aufgrund seiner fortgeschrittenen oder bereits abgeschlossenen Weiterbildung (Facharzt) übernimmt er Verantwortung für einen umschriebenen Zuständigkeitsbereich innerhalb seiner Institution. Ein Oberarzt ist mit einem Abteilungsleiter vergleichbar. Vor allem an Universitätskliniken ist oft die Habilitation Voraussetzung für die Tätigkeit als Oberarzt.

Ein Oberarzt trägt Verantwortung für eine oder mehrere Stationen oder Funktionseinheiten seiner Institution. Unter seiner Anleitung arbeiten Assistenzärzte, denen gegenüber der Oberarzt zur Weiterbildung verpflichtet ist. Der Oberarzt steht für Rückfragen der ihm nachgeordneten Stationsärzte bzw. Funktionsärzte zur Verfügung, überwacht verantwortlich die Tätigkeit der Assistenzärzte (z. B. im Rahmen von regelmäßigen Oberarztvisiten) und hält sich im Nacht- und Wochenenddienst nach Dienstplan als „Hintergrundarzt“ für die Klinik bereit (Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst).

...

Das bedeutet, in der Klinik kann auch ein normaler Arzt arbeiten, der weitaus qualifizierter als der Oberarzt ist. Jeder sollte stutzig werden, wenn ein Arzt bei seiner eigenen Praxis "Oberarzt" aufs Schild schreibt, da es diese Bezeichnung außerhalb einer Klinik nun einmal nicht gibt. Auch kann man über einen Arzt durchaus auch Referenzen einholen.

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