Was haltet ihr von dieser Amtsanmaßung?
ch habe euch vor langer Zeit dies gefragt
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20120523120847AAJ13N9
und will euch nicht vorenthalten, wie die Sache weitergegangen ist. Besagter Arzt ist immer noch im Telefonbuch - Print und online - als Oberarzt mit einer großen Anzeige vertreten.
Die seit 4 Jahren wegen seiner Fehlleistungen aufgrund mangelnder Routine und Erfahrung auf Krücken gehende Patientin hat wie es vorgesehen ist, eine durchaus sachliche Bewertung geschrieben...die nicht veröffentlicht wurde, da das TelBuch-Unternehmen natürlich an den größeren Anzeigen mehr verdient. Mittlerweile steht er immer noch din - jetzt sind es 11 Jahre, daß er den Titel nicht mehr tragen darf. Bei einer Schiedsstelle der Ärztekammer wurde er mit "Herr Oberarzt" angesprochen - entsprechend verlief die "Verhandlung". Obwohl zur 2fachen Körperverletzung und der Täuschung/Hochstapelei noch Betrug dazukam (der Krankenkasse zahlreiche "Diagnosen" und "Leistungen" verrechnet, die nie stattgefunden haben), hat die Staatsanwaltschaft trotz zahlreichen Beweisen keine Anklage erhoben, weil man Ärztefehler lieber auf dem Zivilrechtsweg sieht.(teuer und langwierig, für Behinderte sehr belastend).
einzig eine Verwaltungsstrafe wegen des Titels hat er bekommen. Daher hat er einen Teil der Praxisschilder mit Papier zugedeckt. Aber vermutlich nimmt er mit dem falschen Titel im TelBuch mehr ein, als die Strafe ausmacht
@rincewind
es sind natürlich keine "Gerüchte". Der Mann ist nachweislich seit 11 Jahren kein Oberarzt mehr, weil er seither nur noch als Wahlarzt operiert hat. Die Bestätigubng der letzten beiden Krankenhäuser hat die Patientin eingeholt, auch die Ärztekamer hat bestätigt, daß es kein aufrechtes Angestelltenverhältnis gibt.
Trotzdem wurde er bei der Schiedsstelle der AEK mit OA angesprochen - die Sache mit den Krähen, die sich gegenseitig keine Augen aushauen. Bei dieser "Schieds"stelle der AEK (die angerufen wurde, weil er sich der Patientenanwaltschaft nicht stellte) sind nicht einmal Befunde oder eine Untersuchung vorgesehen. Grundsätzlich hat der Arzt recht und recht getan. Es wurde bei der AEK auch eine Disziplinaranzeige gemacht, denn die Führung des Titels ist verboten. Nix ist geschehen!
"Jeder sollte stutzig werden, wenn ein Arzt bei seiner eigenen Praxis "Oberarzt" aufs Schild schreibt, da es diese Bezeichnung außerhalb einer Klinik nun e
zum Zitat "Jeder sollte stutzig werden, wenn ein Arzt bei seiner eigenen Praxis "Oberarzt" aufs Schild schreibt, da es diese Bezeichnung außerhalb einer Klinik nun einmal nicht gibt. "
Wenn ein Arzt tatsächlich OA ist und eine Praxis (auch Kasse!) hat, darf er den OA überall anbringen. aber wenn er die Stelle nicht mehr hat, muß er anderes Papier verwenden bzw die Schilder und Einträge ändern. Als Wahlarzt darf er dann auch seine Patienten operieren. Die Pat. hat zwei Einwilligungserklärungen (zwischen den OPs hat er ihr in einer rüden Mobilisation den 2. Meniskus gerissen) auf dem Kopfpapier des OA unterschrieben und er hat sogar mit "OA..." unterschrieben, was man eigentlich nicht tut.
Die Staatsanwaltschaft wollte trotz bewiesener Straftatbestände nicht ermitteln, eil sie davon ausging, daß es eh einen zivilprozeß geben wird, was aber nicht vorgesehen ist. Zu lang, zu teuer und für eine Behinderte unzumutbare Arbeit.