DIN77800zertifiziert?
Aber wer sagt dem Betreuungsträger das er betreuen darf.Das muß doch über das Vormundschaftsgericht geregelt sein,oder?
Aber wer sagt dem Betreuungsträger das er betreuen darf.Das muß doch über das Vormundschaftsgericht geregelt sein,oder?
kurt j
Beste Antwort
was hat eine baunorm mit der betreung zu tun, die din ist für den zustand der häuser zuständig mehr nicht
Anonym
http://www.alt-werden-und-spass-dabei.de/din-77800-qualitaetsanforderungen-fuer-betreutes-wohnen/