Kann mir jemand bei dieser BGB Aufgabe helfen?
Übungsklausur Zivilrecht II
Der 15-jährige M möchte als Zeitungsjunge arbeiten. Seine Eltern sind damit einverstanden. Der Arbeitgeber A des M ist nach einigen Monaten von der Leistung des M so begeistert, dass er ihm eine Beförderung vorschlägt. M soll fortan als Fahrradkurier arbeiten und statt der Zeitungen Briefe nach einem festen Zeitplan zustellen. M ist einverstanden. Da er für diese Arbeit ein Fahrrad benötigt, begibt sich M in den Laden des V. Weil M nicht den gesamten bisher gesparten Lohn ausgeben will, interessiert er sich für ein gebrauchtes Fahrrad. V präsentiert ihm ein aus alten Teilen zusammengebautes Einzelstück, das prächtig funktioniert. V verlangt einen „Schnäppchenpreis“ von 250 €. M nimmt das Angebot an, hat aber nicht ausreichend Geld dabei.
Da V den M gut kennt und ihm vertraut, händigt er ihm das Fahrrad mit den Worten aus: „Das Rad gehört schon mal Dir, das Geld bringst Du mir morgen vorbei“. Als M nach Hause kommt, sind seine Eltern überrascht und wenig begeistert: der Vater hätte wohl für ihn ein vergleichbares Rad im Keller gehabt. Außerdem könne M wohl kaum eigene Verträge abschließen. M hingegen will das Fahrrad unbedingt behalten.
Kann V von M die Zahlung des Kaufpreises verlangen?