Ich habe gestern eine Ladung vom Arbeitsgericht bekommen in der steht,
Ihr persönliches Erscheinen zur Aufklärung des Sachverhalts wurde richterlich angeordnet.
Sie können zur verhandlung auch einen mit schriftlicher vollmacht versehenen voll informierten Vertreter entsenden.
Muss ich nun trotzdem erscheinen obwohl ich einen Anwalt habe?
2014-01-31T22:34:25Z
Danke für die Antworten.Warum ich meinen Anwalt nicht Frage ist ganz einfach... Die sind Fr. nachmittag und am Wochenende schlecht zu erreichen.Das ganze geht um eine Zeugnissberechtigungsklage da dies nicht wie im vergleich abgemacht ausgefallen ist.Und warum ich da nicht hin will ist ...weil ich zu der Zeit in der Arbeit bin und ich nicht wirklich in der Arbeit sagen will das ich einen Gerichtstermin habe.
exenter2014-01-31T22:48:46Z
Beste Antwort
Nein, du musst nicht erscheinen. Dein Anwalt ist der in der Ladung erwähnte bevollmächtigte und voll informierte (das sollte jedenfalls so sein) Vertreter von dir.
Ohne weitere Sachverhalte können wir nur raten. Die Crux liegt in der Formulierung "voll informierten Vertreter" Das kann je nach Sachlage ein Anwalt genauso sein wie der Abteilungsleiter oder Geschäftsführer. Sicher ist nur, wenn ein Richter persönliches Erscheinen anordnet, und er ist mit dem Vertreter nicht zufrieden, dann wird es grundsätzlich teuer...........
Wenn dein Anwalt ein "voll informierter Vertreter" ist, dann musst du nicht erscheinen, aber ich würde trotzdem dort hin gehen. Das sieht immer besser aus!
In deiner Ladung steht "voll informiert" und das kann dein Anwalt nicht sein. Es könnten sich durch die Aktenlage Fragen/Ungereimtheiten für den Richter ergeben, die dein Anwalt kaum den Tatsachen entsprechend beantworten könnte. Setz dich vorab nochmal mit ihm in Verbindung und spreche dich mit ihm ab, dann bist du auf der sicheren Seite. In der Praxis geht meistens ein Anwalt mit Vollmacht allein, wenn der Mandant sehr, sehr schlechte Karten hat. Der Anwalt versucht dann zu retten, was noch zu retten ist. Dein persönliches Erscheinen wäre sehr von Vorteil, wenn du das Recht absolut auf deiner Seite hast und dir sicher bist, einen guten Eindruck bei Gericht zu hinterlassen. Sprich mit deinem Anwalt, er wird ein Bild haben. Mit voll informiertem Vertreter ist auch nicht zwingend der Anwalt gemeint, das könnte auch eine ganz andere Person sein, die in deinem Sinne das Urteil annehmen, einem Vergleich zustimmen und eben auch zum Sachverhalt Stellung nehmen könnte. Viel Glück!
Ich habe dir mal ein Muster solch einer Vollmacht herausgesucht, damit du dir im Vorfeld ein Bild machen kannst, was du mit solch einer Vollmacht alles aus deiner Hand gibst. Die Entscheidung solch eine Vollmacht zu vergeben kann dir keiner nehmen, das ist einzelfallabhängig. Bedenke aber, dass du dich während der Verhandlung nicht mehr mit deinem RA beraten kannst, falls du nicht erscheinst: http://www.berliner-anwaelte.de/voll_arbeitsrecht.pdf