Welchen Grund könnte es haben, dass ein Nachlassgericht ...?
... für das Ausstellen eines Erbscheins von den Erben erwartet, dass sie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der AUSSCHLAGENDEN Erben vorlegen?
Dass ich, wenn ich erben will, lückenlos belegen muss, dass ich mit dem Verstorbenen verwand bin, ist ja verständlich. Aber wieso muss man noch die Verwandschaft der ausschlagenden Erben mit dem Verstorbenen nachweisen? Wer gibt Geld dafür aus, ein Erbe auszuschlagen, wenn er gar nicht erbberechtigt ist?
Bitte auch um Mitteilung, ob es Gerichte gibt, die diese Urkunden nicht verlangen, und um Angabe der Stadt oder zumindest des Bundeslandes. Vielen Dank.
Es wird erwartet, dass die Urkunden von den Verwandten eingefordert werden. Und die sind überglücklich darüber und verweigern sich.
Lieber Horst,
du hast recht, um den Stammbaum nachvollziehen zu können, sind die Geburtsurkunden aller nötig. Aber das bringt mich auf folgenden Gedanken: Da mit ziemlicher Sicherheit nur 2 Nachkommen eines Bruders als Erbe in Betracht kommen, da die Nachkommen der anderen Geschwister des Verstorbenen ausgeschlagen haben bzw. das noch tun werden, könnte man dem Gericht gegenüber ja argumentieren, dass man das Verwandtschaftsverhältnis zu dem 2. annehmenden Erben nachweisen kann und alle anderen dann eh nicht relevant sind. Oder habe ich jetzt wieder einen Denkfehler gemacht? Bin zur Zeit sehr gestresst, was sich nicht unbedingt positiv auf die Hirnleistung auswirkt ;-).
Ja, Horst, das siehst Du richtig. Keine Geschwister mehr, nur deren Kinder, Enkel und Urenkel. Und annehmende Erben sind am Ende vermutlich nur eine Tochter eines Bruders und deren Neffe. Die Kinder, Enkel und Urenkel der anderen Geschwister werden wohl alle ausschlagen.
Schokkoschatz: Ich weiß, dass man sich das Gericht nicht aussuchen kann. Aber wenn das nicht überall so gehandhabt wird, gibt es sicher eine Chance, bei Nichterteilen des Erbscheins aufgrund Fehlens der Geburtsurkunden (schöner Satz) Rechtsmittel einzulegen.
Inzwischen habe ich nach weiterer stundenlanger Suche im Internet herausgefunden, dass man mit einem entsprechenden Schreiben des Nachlassgerichts von den Standesämtern die Urkunden anfordern kann. Das wird bei dieser Familie allerdings ein kleines Vermögen kosten und schmälert das ohnehin schon sehr kleine Erbe noch weiter :-(.
@Horst: Sobald ein gesetzlicher Erbe ausschlägt, fällt das Erbe an seine Kinder. Sind diese volljährig, müssen sie sich entscheiden, was sie tun. Sind die Kinder minderjährig, entscheiden ihre Eltern für sie.