Welchen Grund könnte es haben, dass ein Nachlassgericht ...?

... für das Ausstellen eines Erbscheins von den Erben erwartet, dass sie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der AUSSCHLAGENDEN Erben vorlegen?

Dass ich, wenn ich erben will, lückenlos belegen muss, dass ich mit dem Verstorbenen verwand bin, ist ja verständlich. Aber wieso muss man noch die Verwandschaft der ausschlagenden Erben mit dem Verstorbenen nachweisen? Wer gibt Geld dafür aus, ein Erbe auszuschlagen, wenn er gar nicht erbberechtigt ist?

Bitte auch um Mitteilung, ob es Gerichte gibt, die diese Urkunden nicht verlangen, und um Angabe der Stadt oder zumindest des Bundeslandes. Vielen Dank.

2014-01-26T08:14:25Z

Es wird erwartet, dass die Urkunden von den Verwandten eingefordert werden. Und die sind überglücklich darüber und verweigern sich.

2014-01-26T09:58:29Z

Lieber Horst,

du hast recht, um den Stammbaum nachvollziehen zu können, sind die Geburtsurkunden aller nötig. Aber das bringt mich auf folgenden Gedanken: Da mit ziemlicher Sicherheit nur 2 Nachkommen eines Bruders als Erbe in Betracht kommen, da die Nachkommen der anderen Geschwister des Verstorbenen ausgeschlagen haben bzw. das noch tun werden, könnte man dem Gericht gegenüber ja argumentieren, dass man das Verwandtschaftsverhältnis zu dem 2. annehmenden Erben nachweisen kann und alle anderen dann eh nicht relevant sind. Oder habe ich jetzt wieder einen Denkfehler gemacht? Bin zur Zeit sehr gestresst, was sich nicht unbedingt positiv auf die Hirnleistung auswirkt ;-).

2014-01-27T04:31:48Z

Ja, Horst, das siehst Du richtig. Keine Geschwister mehr, nur deren Kinder, Enkel und Urenkel. Und annehmende Erben sind am Ende vermutlich nur eine Tochter eines Bruders und deren Neffe. Die Kinder, Enkel und Urenkel der anderen Geschwister werden wohl alle ausschlagen.

2014-01-27T04:37:32Z

Schokkoschatz: Ich weiß, dass man sich das Gericht nicht aussuchen kann. Aber wenn das nicht überall so gehandhabt wird, gibt es sicher eine Chance, bei Nichterteilen des Erbscheins aufgrund Fehlens der Geburtsurkunden (schöner Satz) Rechtsmittel einzulegen.
Inzwischen habe ich nach weiterer stundenlanger Suche im Internet herausgefunden, dass man mit einem entsprechenden Schreiben des Nachlassgerichts von den Standesämtern die Urkunden anfordern kann. Das wird bei dieser Familie allerdings ein kleines Vermögen kosten und schmälert das ohnehin schon sehr kleine Erbe noch weiter :-(.

2014-01-27T13:55:32Z

@Horst: Sobald ein gesetzlicher Erbe ausschlägt, fällt das Erbe an seine Kinder. Sind diese volljährig, müssen sie sich entscheiden, was sie tun. Sind die Kinder minderjährig, entscheiden ihre Eltern für sie.

Horst L2014-01-26T08:52:31Z

Beste Antwort

Liebe Gewitterhexe!
Zur Klärung der Gründe, weshalb von dem Amt Geburtsurkunden angefordert werden - auch von denen, die nicht erben wollen vermag ich nur ein wenig mathematische Logik beizutragen:
Das Erbe wird schließlich unter die Berechtigten, je nach Verwandtschaftsgrad, zu gleichen oder ungleichen Teilen aufgeteilt. Wenn jemand das Erbe ausschlägt, ändert sich der Schlüssel! Angenommen es sind 4 Vettern und Cousinen da, bekommt jeder ein Viertel. Wenn einer ausschlägt, bekommen die übrigen je ein Drittel (ein einfacher Fall). - Dass die, die mit dem Erbe gar nix zu tun haben wollen, nun ebenfalls zu Ämtern rennen sollen, um ihre Geburtsurkunden beglaubigt fotokopieren zu lassen, ist natürlich für diese lästig. Vermutlich muss "man oder frau" denen ein bisschen was geben für die Mühe...
@ Gewitterhexe, die Zweite:
Sorry, help my poor wits! - Die Verwandtschaftsverhältnisse sind mir noch nicht klar: habe ich das richtig verstanden, dass von den Geschwistern KEINER mehr lebt, es also nur um eine Verteilung unter deren Nachkommen geht? (Meines Wissens erben Geschwister zu gleichen Teilen von ihren Eltern. Sind von anderen Geschwistern nur noch Kinder da, erben die zusammen nur so viel wie deren Mutter oder Vater geerbt hätte; und sie müssen m.W. auch eine höhere Erbschaftssteuer bezahlen.)
Gruß, Horst.

@G., die Dritte:
Wenn meine Erinnerung an eigene Erbvorgänge mich nicht trügt, erben in einem solchen Fall die "direktesten Verwandten" des "Erblassers" alles: in diesem Falle also die Nichten und Neffen ersten Grades. Die übrigen "Kinder von Geschwistern" sollten es sich also nochmal überlegen, ob sie wirklich ausschlagen. Entferntere Verwandte
(Großneffe 2.(?) Grades) erben also m.W. gar nichts.
Horst.

whyskyhigh2014-01-27T02:19:36Z

Welchen Grund könnte es haben, dass ein Nachlassgericht

das ist normal
und rechtlich in ordnung

Schokkoschatz2014-01-26T18:39:18Z

Die Anforderung solcher Urkunden kann im Ermessen des Rechtspflegers oder Nachlassrichters liegen; da gibt es einen gewissen Spielraum, der von Gericht zu Gericht verschieden sein kann.
Die Nennung von anderen Gerichten ist wenig hilfreich, da für den Erbschein das Amtsgericht des letzten Wohnortes des Verstorbenen in der Regel zuständig ist und hier eine "Gerichtsstandwahl" nicht möglich ist.

Zu diesem Problem:

"Es wird erwartet, dass die Urkunden von den Verwandten eingefordert werden. Und die sind überglücklich darüber und verweigern sich. "

Als Betroffener hat man als Berechtigter einen Anspruch auf Erteilung der vom Nachlassgericht angeforderten Urkunden. Die Berechtigung lässt sich mit dem Anforderungsschreiben des Nachlassgerichtes beim jeweiligen Standesamt nachweisen und die Urkunden anfordern.

Schreib die Standesämter an und fordere die Urkunden in beglaubigter Form an.

Slovak082014-01-26T08:08:17Z

Sorry aber das ist für mich nicht nachvollziehbar. Würde ich als Beispiel beim entsprechenden Standesamt versuchen eine Geburtsurkunde von meinem Bruder zu bekommen, würde ich ich eine hofliche aber klare Ablehnung bekommen.