Kriege kein Bafög - wie steht's mit Wohngeld?

Hallo,

Ich fange ab März an einer Privatakademie an zu studieren.
Aufgrund dessen, kriege ich kein BAföG.
Wohngeld kann man als Student nur beantragen, sofern das BAföG abgelehnt worden ist (wenn ich's richtig verstehe).

Ich dachte mir halt, ich beantrage das BAföG, das wird abgeschmettert und dann kann ich Wohngeld beantragen.
Da es sich um einen Studienplatz in Hamburg handelt, fing ich soeben mit dem Online-Antrag an.
Doch, da steht natürlich nicht nicht meine Privatakademie.

Nun, wie stoße ich auf die Unterstützung des Wohngeldes? Oder anderweitige Unterstützungen?

LG und Frohes Neues euch allen.

2014-01-01T06:12:49Z

Was das entsprechende Amt betrifft, ich wohne knapp 200 km von diesem entfernt.

Jürgen NRW2014-01-01T10:34:10Z

Beste Antwort

Dass Studenten Wohngeld erhalten, wenn der Antrag auf BAföG abgelehnt wurde, ist nicht korrekt. Tatsächlich heißt es: "Sie erhalten Wohngeld nur dann, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist unter anderem bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen (Bsp. Berufsakademie) oder zu hohem Einkommen der Eltern."


Studenten können aber u. U. ALG 2 erhalten. Ist die Schulausbildung oder das Studium ausnahmsweise nicht dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähig, kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II) bestehen. Das gilt z. B. für OberstufenschülerInnen, die bei ihren Eltern wohnen, oder Studierende, die ein Teilzeitstudium absolvieren. Ob dies bei dir zutreffen könnte, kannst du hier nachlesen http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php

Anonym2014-01-01T16:29:28Z

Warum studiert Ihr denn noch? Damit Ihr lernt wie man fragt?
Holt Euere Dipl. Ings aus Indien, die wissen was sie tun und auch warum sie das tun.
Hier ist jede Mühe fürn Ar..., und der ist auch fürn Ar..., ok?
Aus Euch wird sowieso nix.
______
Viere fehlen schon, kein Verlass mehr auf die Kirche
immerhin habt ihr das lesen müssen
vielleicht werde ich mich etwas kürzer fassen
damit Ihr das auch rafft

Ralf E <><2014-01-01T14:01:53Z

Du darfst gerne zum entsprechenden Amt gehen und dich beraten lassen.