Anonym
Beste Antwort
@Fred
so ein Quatsch. Wer bitte bestimmt denn dann, wie groß die Schramme sein darf? Damit öffnest du denjenigen, die willkürlich Schrammen verursachen und abhauen, ja Tür und Tor, wenn das gestattet wäre. Dann hauen ja die meisten einfach ab, wenn es sich nur um ne Schramme handelt. Wieviele Schrammen willst du denn abbekommen, wenn das legal wäre? Und wie kannst du beurteilen, ob die Schramme nur äußerlich harmlos erscheint, und nicht ein Schaden entstanden ist, den du als Laie gar nicht sehen kannst? Ganz abgesehen davon, wer möchte bitte eine Schramme oder gar mehrere in seinem Auto haben? Das sieht ******** aus, ist wertmindernd beim Wiederverkauf und die Stellen rosten auch schneller. Es ist nicht schön, egal ob neues oder altes Auto (beim neuen ist es dann noch ärgerlicher) und man möchte den Schaden natürlich ersetzt haben. Also erzähl nicht so ein Scheiss.
marko bremer
würde es dir gefallen, wenn dein unfallgegner sich entfernt?
noch besser; es rammt dein parkendes auto, du bist nicht anwesend und er haut einfach ab. würde dir auch das gefallen?
noch fragen.?
Anonym
Das darf man schon, so lange man nicht in den Unfall verwickelt ist und wenn doch sollte man sich beim Abhauen einfach nicht erwischen lassen.
?
Damit der Geschädigte entschädigt werden, und der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.
Aber meinst Du die Frage ernst? Die Antwort liegt doch eigentlich auf der Hand. :-)
A
Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für FuÃgänger, Radfahrer etc; dass sie falls sie beteiligt waren oder ähnliches erstmal am Unfallort bleiben müssen.
Bei einem Auto ist es nur über das Kennzeichen einfacher, den Halter und über den den Fahrer zu ermitteln falls sich damit jemand unerlaubt entfernt.