Ich habe seit April einen nassen Flecken an der Wand. Ich habe meinen Vermieter informiert u. er kommt hin und wieder die Feuchtigkeit messen, macht ne Zeichnung, ansonsten passiert nicht viel. Nun habe ich ihm damit gedroht, die Miete zu mindern. Er sagt, das ginge nicht, da ich keine Frist gesetzt habe. Ich hätte nie gesagt, dass der Raum nicht bewohnbar ist.
Inzwischen kommt der Putz schon runter, wenn ich mal kurz ranfasse. Ich kann und will diesen Raum nicht mehr nutzen, wer weiss, was da noch drunter ist, Schimmel usw.
Kann mir jemand sagen, wie ich das am besten mache und so, dass ich auf der sicheren Seite bin? Frist setzen, Miete mindern usw.
Ganz lieben Dank!
Jürgen NRW2013-10-25T10:23:11Z
Beste Antwort
Der Mieter braucht einen Mietminderungsanspruch nicht beim Vermieter oder bei Gericht zu beantragen. Sobald der Mangel in Erscheinung tritt, entsteht sein Mietminderungsrecht. Das Recht entsteht kraft Gesetzes und lässt sich ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige in Geld umsetzen. Mehr hier: http://www.mietminderung.org/muss-man-eine-mietminderung-beantragen/
Risiko bei der Mietminderung: Wer muss was beweisen???
Steht eine Mietminderung zur Diskussion, streiten Mieter und Vermieter häufig über die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, und was die Ursachen sind. Kommt es zum Gerichtsverfahren, ist entscheidend, wer was beweisen muss. Insoweit ist es bereits wichtig, im Vorhinein zu wissen, wer die Beweislast trägt.
- So muss der Mieter beweisen, dass ein erheblicher Wohnungsmangel vorliegt und er selbst, Familienangehörige oder Besucher den Mangel nicht verschuldet haben.
- Umgekehrt muss der Vermieter beweisen, dass der Mangel nicht bauseitig bedingt ist, der Mangel nur unerhebliche Auswirkungen auf den Mietgebrauch hat, der Mieter den Mangel von Anfang an kannte oder er den Mangel erfolgreich beseitigt hat.
Mehr zu den Risiken: Das sind sie – die http://www.mietminderung.org/gefahren-und-risiken-bei-einer-mietminderung/
dringendst zu einem Fachanwalt und ihn das regeln lassen, denn Vermieter kommen auf die blödesten Ideen um die Verantwortung auf andere(zu 95% auf den Mieter)abzuwälzen.
also das einfachste Mittel ist immer, Mitglied beim örtlichen Mieterverein zu werden. Die kennen sich mit solchen Dingen genau aus, kennen die Fristen und wie man im Einzelnen vorgehen muss und sollte, um sein Recht durchzusetzen.
Entscheidend ist auch, dass man mit dem Mieterverein ein richiges Druckmittel in der Hand hat. Die meisten Vermieter nehmen ihre Mieter doch gar nicht ernst, wie man ja bei dir sehr schön sehen kann. Selbst wenn du selber Ahnung hättest und Druck machen würdest, der Vermieter nimmt dich niemals so ernst wie einen Rechtsanwalt des Mietervereins, der ihm einen Brief schreibt.
Ausserdem solltest du deine Nebenkosten mindestens einmal professionell vom Mieterbund prüfen lassen.
Eigentlich ist es unverständlich, dass nicht jeder Mieter Mitglied beim Mieterverein ist. Denn als Mieter hat man meist immer mal irgendwelche Unstimmigkeiten mit dem Vermieter. Es ist nur oft so, dass viele Mieter lieber stillschweigend alles bezahlen und hinnehmen, um ihren Vermieter bloà nicht zu verärgern. Und das ist eben der falsche Weg.
Die Minderung darf ab dem Zeitpunkt durchgeführt werden, ab dem der Vertragspartner vom Mangel Kenntnis erhalten hat!
Hier wohl ab April 2013 - das geht auch rückwirkend!
Eine Frist muss gesetzt werden, wenn es sich um die Mangelbeseitigung handelt.
Die Minderung darf solange durchgeführt werden, solange der Mangel besteht - also auch während der Instandsetzung.
Bei Schimmel ist immer der Vermieter beweispflichtig!
Die Minderung hängt von der Beeinträchtigung ab. Die Minderung wird von der Bruttowarmmiete abgezogen. Ist ein Raum nicht bewohnbar und man hat 4 Räume gemietet. Wäre die Faustformel eine Beeinträchtigung von 25%. Allerdings kommt es auf den Raum an. Ein Schlafzimmer ist höher als einen Flur zu bewerten.
Bei 15 - 20% sollte man auf der sicheren Seite sein. Es gibt Richt- keine Festwerte!
Zur Minderung bedarf es keine Frist. Wenn der Wohnwert gemindert ist, ist es auch die Miete ab dem Zeitpunkt an dem der Vermieter Kenntnis erlangt hat. Mietminderung ist immer ein "heiÃes Eisen" und sollte ohne Rechtshilfe nicht durchgeführt werden.