Gewährleistung nach Siegelbruch bei CPU?
Ich hab heute mal wieder einen neuen Prozessor bestellt. Doch ab heute habe ich eine aufwendigere Verpackung und über der Öffnung klebt ein Aufkleber: "Rücksendung nur original-verpackt. Wenn dieses Siegel gebrochen wird erfolgt Gewährleistungsverlust."
Das Siegel muss gebrochen werden um überhaupt an den Prozessor ranzukommen.
Ist das rechtmäßig? Ich kann von außen nicht sehen, ob eine CPU in Ordnung ist und wenn ich weiß, dass es sich um einen Defekt handelt darf ich nicht reklamieren?
Zwar hatte ich 2004 das letzte mal einen defekten Prozessor, aber stutzig macht es mich dennoch!
@TomDuke: Gewährleistung ist eine gesetzliche Auflage, aber Garantie ist freiwillig! Soweit ich das sehe gibt es hier auch keine Garantie