Jedes Jahr sterben tausende Menschen, darunter auch Kinder, aufgrund der Raserei von Autofahrern. Nun führt die Polizei (angekündigte!) Kontrollen durch und schon wird in Deutschland von "Abzocke" gelabert. Aber an die vielen Toten denkt keiner.
Mir wären unangekündigte Kontrollen und höhere Geldstrafen lieber.
Kommt darauf an wie flott es mit der pannenfreien Bearbeitung voran geht..... Je nach Bezirk..... wie viel Berge voller Arbeit vorliegt..... Personal.... Bußgelddelikte du schon hattest.... welchem Bundesland das geschehen war.... wo dein Wohnsitz ist.....etc. Aber ab der 2ten Woche könnte ein Bescheid/Anhörung/Verwarnung/Vernehmung im Briefkasten liegen...
Üblicherweise wird vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides eine Anhörung des Betroffenen durchgeführt. Bereits die Anordnung dieser Vernehmung unterbricht die Verjährung und setzt eine neue 3-monatige Verjährungsfrist in Gang - selbst dann, wenn der Betroffene den Anhörungsbogen nicht erhalten hat.
>>Wenn der Erlass des Bussgeldbescheides die einzige Maßnahme ist, die von der Bußgeldstelle ergriffen wird, dann muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattag erlassen und innerhalb von zwei Wochen überbracht worden sein, um die Verfolgungsverjährung zu unterbrechen und eine neue, Verfolgungsverjährungsfrist in Gang zu setzen. <<
ALSO.... in der Regel verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 26 Abs. 3 StVG 3 Monate nach der Begehung, danach können sie ihn nicht mehr eintreiben. Allerdings gibt es eine Reihe von behördlichen Maßnahmen, die zur Unterbrechung der Verjährung führen. Diese Maßnahmen sind abschließend in § 33 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) aufgelistet. Demnach bei unterbrechenden Maßnahmen auch länger. Nach jeder Unterbrechung der Verjährung aber beginnt eine neue Verjährungsfrist von wiederum jeweils 3 Monaten Dauer. So auch der Erlass eines Bussgeldbescheides unterbricht die Verjährung. Die dann beginnende neu Verjährungsfrist beträgt allerdings 6 Monate. Wenn also nicht bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides Verjährung eingetreten war, dann wird sie auch erst frühestens in 6 Monaten eintreten.... Dazu aber müsste man zunächst fristgerecht Einspruch einlegen, denn sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig - und dann sind wir in der Vollstreckung. Die verjährt zwar auch, aber (leider) erst nach 3 Jahren …und da man dabei kaum Chancen dagegen hat, kann es ziemlich teuer werden. dies kann bis zu einer Erzwingungshaft gehen. Also dann doch zu Hause bleiben oder sich an die Regeln halten, bzw das kleinere Übel begleichen.... denn gleichgültig wie klein/groß die Vergehen sind, man wird sowieso zur Kasse gebeten.
Falls du dies meinst. Andererseits hier ein paar Links
Es gibt zwar eine Toleranz, aber die kann auch mal nach oben gehen. Es hat schon seine Gründe, warum die immer zugunsten des Betroffenen abgezogen wird..
ich erhielt mal eine Verwarnung, mit dem Verstoß (Toleranz schon abgezogen), den ich auch wirklich auf dem Tacho hatte, als ich geblitzt wurde.
Also, wenn Du nix zahlen willst, am besten immer an die erlaubte Geschwindigkeit halten (nicht nur zum Blitzmarathon) ;-)