Anlage für eine weitere Person ab 15 in der Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,
ich habe hier Formulare vor mir liegen die mir meine Mutter gegeben hat, die ich ausfüllen soll. Ich habe vorhin aber auch gelesen, dass man das nicht tun soll, aus welchem Grund auch immer?

Genauer gesagt das hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-WEP-Weitere-Personen-d-Bedarfsgemeinschaft.pdf



Wisst ihr vielleicht wofür das ganze gut ist?

lg

Anonym2013-10-01T07:17:46Z

Beste Antwort

Ab dem 15. Lebensjahr ist jeder Jugendliche da in Deutschland mehr oder weniger "rentenverpflichtet".

Das heisst:

Es gibt viele Jugendliche, die nach der 9. Klasse bzw. auch 8. Klasse die Schule verlassen und eine Ausbildung anfangen.

Selbst wenn nicht, dient die WEP für die Renteneinzahlung, die dann der Jobcenter (minimal) für den erwerbslosen Jugendlichen einbezahlt.

Darum musst du das ausfüllen und dem Jobcenter vorlegen.

Ausserdem braucht der Jobcenter noch eine Schulbescheinigung, insoweit du noch zur Schule und nicht in die Ausbildung gehst.

Ab 15 Jahren bekommt jeder Jugendliche in Deutschland eine Sozialversicherungsnummer bzw. einen Sozialversicherungsausweis, egal ob er arbeitet oder nicht.

Dazu muss deine Mutter auch in der Krankenkasse anrufen und sie für dich beantragen.

Und samt diesem WEP, der Schulbescheinigung und dann dem Sozialversicherungsausweis muss deine Mum dann zum Jobcenter und das abgeben.

Denn sonst wird nichts in die Rentenkasse einbezahlt, was aber da in Deutschland Pflicht ist.

Aber das musst NICHT DU, sondern deine Mutter ausfüllen bzw. der Antragssteller.

Denn der Bewilligungsbescheid läuft ja nicht auf deinen Namen, sondern auf den deiner Mutter, oder?

Also muss sie dann die WEP ausfüllen.

Ninka Semyaza

Edit:
Warum ihr die Formulare nicht ausfüllen wollt, kommt mir bei besserem Nachdenken ein kleiner Verdacht:

Du bist 15, hast die Schule beendet, oder abgebrochen (ich weiss es nicht),
Ausbildung hast du auch keine angefangen bzw. findest keinen Ausbildungsplatz.
Somit stehst du, als NICHT-Schüler und NICHT-Azubi als Hartz4 - Empfänger mindestens für 3 Stunden täglich zur Verfügung, kannst also sehr wohl (für Jugendliche entsprechend) arbeiten.

Stimmt´s, dass du darauf mit deinen 15 Jahren noch nicht so Recht "Bock" auf Arbeiten hast?

Denn mit der WEP würdest du dich bzw. würde dich deine Mutter zur Verfügung stellen, mindestens für 3 Stunden täglich zu jobben, insofern du kein Schüler, aber auch kein Azubi mehr bist.

Conny N2013-10-02T04:14:44Z

Wenn du möchtest, dass die Allgemeinheit für dich zahlt, dann füllt ihr den Bogen aus.
Dann hast du die Rechte und Pflichten eines ALG2-Beziehers zu akzeptieren. Die da lauten, dass du schulpflichtig bist. Gehst du nicht mehr zur Schule, hast du deine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachzuweisen. Ebenso die für einen Minijob und alles, was euren Bedarf reduziert. Du wirst ebenfalls zum Dienst an der Allgemeinheit herangezogen (1€-Job) und zu Fortbildungen geschickt, die deine Bemühungen um einen Job verstärken.
Man würde auch deine/ eure Ersparnisse heranziehen (Freibetrag 150€ pro Jahr), evtl Einkommen anrechnen (Freibetrag 100€ plus 20% vom Rest, monatlich), Kindergeld anrechnen (Freibetrag 10@ pro Kind, monatlich) und Renten (komplett)
Kommst du dem nicht nach, gibts eben auch kein Geld. Nicht zum Leben, nicht anteilig zur Miete, keine Krankenversicherung.
Dann wäre man auch der Ansicht, dass die Whg für eine Person (deine Mutter) zu groß wäre und sie müsste in eine kleinere umziehen. Andernfalls käme das JC nicht für die Miete auf.

Wollt/ Braucht ihr Geld von uns, dann spielt mit.
Wenn nicht - danke.

Fazit: Entweder oder.

Sandra2013-10-01T15:10:50Z

ist eigentlich ganz einfach. Wenn du die Formulare nicht ausfüllst, bekommt ihr als Familie kein Geld mehr vom Amt, solange bis alle Formulare vollstsändig ausgefüllt wurden. Wo dein Problem dabei ist, ist mir schleierhaft. Wenn man Geld vom Amt will, muss man nunmal alles wahrheitsgemäß angeben.

Lisa P2013-10-01T13:43:00Z

Das ganze ist dafür da, dass euer korrekter Bedarf für Alg 2 ausgerechnet wird und damit dies passerien kann, müssen alle Personen, die in dieser Bedarfsgemeinschaft leben, auch angegeben werden.

Warum du dies nicht ausfüllen willst oder sollst, ist mir schleierhaft, aber alle falschen und fehlenden Angaben, werden zu einer fehlerhaften Berechnung führen oder sogar Strafen nach sich ziehen können.