Frage zum Hamburger Schulgesetz Verweis?

Wenn ein Schüler einen Verweis erhält, ist der schriftlich und geht an die Eltern? Ist der befristet und wie sind die Konsequenzen daraus bei Einhaltung und natürlich bei Nichteinhaltung?
Wir sind bisher nur darüber informiert worden, dass es einen Verweis gab, mehr nicht.

Bitte auch eine Quelle zum Nachlesen angeben.
Danke

Jürgen NRW2013-09-25T05:48:04Z

Beste Antwort

Rechtsgrundlage für disziplinarische Maßnahmen in der Schule ist § 49 des Hamburger Schulgesetzs (Maßnahmen bei Erziehungskonflikten).

In dieser Vorschrift sind Erziehungsmaßnahmen beispielhaft aufgeführt, der Katalog ist jedoch nicht abschließend – es sind weitere Maßnahmen denkbar. Es sind gesetzlich vorgesehen das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, gemeinsame Absprachen, die mündliche und schriftliche Ermahnung, Einträge ins Klassenbuch, kurzfristiger Ausschluss vom laufenden Unterricht bis zum Schluss derselben Stunde oder desselben Tages, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen und die Wiedergutmachung angerichteten Schadens. Selbstverständlich werden auch heute noch Strafarbeiten aufgegeben, Kinder müssen Tafel-, Fege- und Geländedienste versehen oder werden (zeitweise) von der Benutzung der schuleigenen Computer ausgeschlossen. http://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/hamburg_aid_28670.html

Schriftlicher Verweis

Störst du trotz mehrfacher Ermahnungen unentwegt den Unterricht, droht dir ein schriftlicher Verweis (durch Lehrer, Schulleiter oder Klassenkonferenz). Als Mildeste aller Ordnungsmaßnahmen sollst du dieser entnehmen, dass dein Fehlverhalten künftig nicht akzeptiert wird.

Die Eltern minderjähriger Schüler werden schriftlich über die Ordnungsmaßnahme informiert.

Wer sich ungerecht gemaßregelt fühlt, kann gegen den schriftlichen Verweis einen formlosen Rechtsbehelf bei der Schulleitung einlegen. https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulstrafen/ordnungsmassnahmen.aspx

http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf