Warum dürfen sich Beamte privat krankenversichern, auch ohne Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Warum wird Arbeitnehmern, die ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben, die private Krankenversicherung vorgeschrieben?
Warum dürfen Beamte, auch ohne Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, in die private Krankenversicherung eintreten?
Ist dies nicht ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung?
Sind Beihilfen, die Beamte erhalten, geldwerte Vorteile und unterliegen der Besteuerung?
Danke - Peter
?2013-09-18T05:07:10Z
Beste Antwort
Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern erhalten im Krankheitsfall Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Es finden sich in einzelnen Ländern Rechtsverordnungen, z. B. Nordrhein-Westfalen.[5] Der Bund und die Länder, die sie für ihr Territorium übernommen haben, wenden lediglich eine nur die Verwaltung bindende Regelung an, die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen“ (Beihilfevorschriften – BhV).[6]
Hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen Regelungsmodifikationen (Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 17. Juni 2004 entschieden: Die als Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts. Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen. Für eine Übergangszeit sind die Beihilfevorschriften allerdings noch anzuwenden.[7]
Der Dienstherr zahlt Beamten für deren Arzt- und Zahnarztkosten eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen wird z. B. in der oben genannten Verwaltungsvorschrift definiert. Auch werden beim Bund und in vielen Bundesländern unter Übertragung der Auswirkungen der Gesundheitsreform in Deutschland wie Praxisgebühr, Festbetrag, Selbstbehalte etc. die Erstattungen weiter eingeschränkt. Für die restlichen Kosten müssen Beamte durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung selbst vorsorgen. Alternativ dazu können Beamte freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden, erhalten in vielen Bundesländern dann aber keine Beihilfe oder nur Beihilfe für Leistungen, die nicht dem Leistungskatalog der Krankenkasse entsprechen. Kinder von Beamten und nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
In vielen Bundesländern werden die Krankheitskosten bestimmter Gruppen von Beamten (z. B. bei Polizei und Feuerwehr) vollständig vom Dienstherrn getragen (Heilfürsorge). Für die Bundesbahn- und Postbeamten gelten die Beihilfevorschriften nicht. Hier erfüllen die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten sowie die Postbeamtenkrankenkasse die Fürsorgeverpflichtungen in einem anderen Umfang, da diese Einrichtungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie als betriebliche Sozialeinrichtungen geführt werden und Beiträge erheben.