Mir ging kürzlich von meiner Toilette der Druckspühler kaputt er war ca.50 Jahre alt.Jetzt verlangt mein Vermieter,daß ich 100.-Euro selbst draufbezahle.Im Mietvertrag steht davon aber nichts.Darf er das von mir verlangen?.
?2013-09-08T03:12:52Z
Beste Antwort
der kann zwar verlangen, hat aber keine chance ... "Die normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten, das gilt für alle Einrichtung oder Installationen einer Wohnung, also auch für die Toilette, das Toilettenbecken, die Brille usw. Dichtungen werden durch Wassereinwirkung und Nutzung im Laufe der Zeit undicht und spröde, ebenso ist Kalkansatz und Urinstein eine normale altersbedingte Folge, für den der Vermieter einzustehen hat ( § 535 BGB Instandsetzung, Instandhaltung)." mehr noch im link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/toilettenbrille.htm
Der Druckspüler gehört in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Selbst wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wäre, käme diese nicht zum tragen. AuÃerdem wäre sie bei einem Betrag über 100,-- wiederum vom Vermieter zu bezahlen.
Nach § 536 BGB vorgehen und den Mangel mit Fristsetzung rügen. Danach, wenn der VM nicht reagiert nach § 536a BGB weiter verfahren.
wende dich an den Mieterbund.Für 8 Euro Legen die für dich beim Vermieter Widerspruch ein.Vergesse beim Vorsprechen nicht deinen Mietvertrag.Ich Rate jeden Mieter das er Mitglied vom Mieterbund sein sollte den die Anwälte und Mitarbeiter stehen dir nicht nur bei Streitigkeiten zu Seite sondern auch für die Jahresnachzahlung wo fast jede 2 Nachzahlung vom Vermieter Falsch ist.Als Mitglied bis du Rechtschutzversichert und die Beiträge sind nicht hoch die hast du mit Sicherheit bei der nächsten Jahresüberprüfung wieder Raus.