Bankgeheimnis, wer kann und darf meine Daten sehen?
Hallo,
ich will mich nicht zu sehr reinsteigern, aber es lässt mich nicht in Ruhe. Ich habe den anfangsverdacht, dass eine Bankangestellte einem ihrer Familienangehörigen meinen dauerhaft niedrigen Kontostand bei ihrem Arbeitgeber, mitgeteilt haben könnte. Das würde wenigstens einen dreisten Erpressungsversuch mit hohen Kosten erklären, der nur funktioniert hätte, wenn es mein einziges Konto wäre.
Die Dame arbeitet nicht in meiner Filiale, aber bei der Bank. Kann / darf man als Kunde erfragen, aus welcher Filiale wann jemand mein Konnte angeschaut hat?
Die dürfen das?
Unglaublich, und dabei kommt Frau Merkel immer ganz harmlos rüber. :-(
Ich freue mich aber, wenn ein Beweis keine beruflichen Konsequenzen hätte, dann muss ich bei meinen Recherchen wenigstens nicht mehr so vorsichtig sein. Weil ich dazu jemanden befragen will, ohne vorwürfe auszusprechen.
Hier steht aber:
https://www.commerzbanking.de/P-Portal9/XML/IFILPortal/pgf.html?tab=994130&doc=/de/GB/sitesubs/glossar/B/popup_glossar_bankgeheimnis.htm
Bankgeheimnis
Banken sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen über Kontenstände und andere Tatsachen, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden erfahren, grundsätzlich keine Auskunft geben. Auch im Zivilprozess hat die Bank ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank findet hierin seinen Ausdruck.
Worauf begründet sich dein "Verdacht"?
Es ist für die Karriere des Herrn wichtig geworden, dass er mit der Erpressung durchkommt. Einer seiner Kollegen (den ich schon ewig kenne) glaubt mir, dass ich nicht erpressbar sein werde. Er hat ihm das schon mehrmals gesagt, aber der Herr ist sich angeblich sehr sicher, dass mir die Belastung zu hoch sein wird und ich deswegen einknicken muss.
>...das bankgeheimnis in dem sinne gibt es nicht
Ja, als Gesetz nicht, aber…
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=4201
----- Zitat
Das "Bankgeheimnis" entfaltet damit zivilrechtliche Konsequenzen. Wenn eine Bank einem Dritten – ohne Einwilligung des Betroffenen – unbefugt Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse seines Bankkunden erteilt, kann dieser Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
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>Sei nicht so "kleinkariert"……
Kleinkariert, will ich nicht sein. Ich will nur ohne großes Aufsehen herausfinden, ob das Puzzlestück zum Spiel gehört. Passen würde es ja. Rechtliche Konsequenzen für die Frau strebe ich nicht an, es reicht wenn sie erfährt, dass ich Bescheid weiß. Wahrscheinlich würde ich dann das Konto auflösen.
Mit welchem harmlosen Vorwand, könnte ich an die Daten kommen?