Was passiert wenn man nicht auf einen Anhörungsbogen reagiert?
Person A hat ein auto was auf Person A zugelassen ist. Person A selber fährt aber nicht gerne deswegen ist person B damit gefahren. Person B wurde aber blöderweise mit 21km/h innerhalb einer ortschaft geblitzt. Jetzt bekamm Person A einen Brief wo gefragt wurde wer das Auto gefahren hat. Person A reagiert darauf überhaupt nicht und beantwortet weder denn Brief noch bezahlt person A die Strafe. Person A und B sind verwandt unterschiedlichen geschlechts. Was passiert person A wenn sie überhaupt nicht darauf reagiert? Fällt dann die strafe höher aus? Da der Täter ja trotzdem gefunden werden soll.
Anonym2013-08-01T10:49:08Z
Beste Antwort
Für person A wäre es ratsam die Person anzugeben, da sonst Strafen oder eventuell Punkte auf ihn fallen könnten ohne das er Schuld daran hat. Zahlt Person A nicht wird das Geld zangseingetrieben und wird deutlich teurer durch Zahlungsverzug. Zahlt Person A auch da nicht gibt es noch die Beugehaft :) Und die wird nicht lustig. Ebenso könnte es passieren, dass Person A gar nicht weiß, dass Person B einen Schaden verursacht hat. Würde person A denn darauf reagieren? Das kann böse ausgehen sowas und Behörden sollte man net belügen oder verarschen. Man hat sich an Gesetze und Pflichten zu halten wie in jedem anderen Land auch. Also sollte person A den ***** bewegen und seine Aussage machen da es sonst richtig abgeht.
@ und wie jeder weiß werden Bußgelder garantiert nicht vergessen :). Das ist das Einzige womit Person A ganz sicher rechnen kann
wer hier von Halterhaftung schreibt hat nun wirklich keine Ahnung - die gibt es nämlich nicht.
Zunächst einmal ist es überhaupt kein Problem, auf einen Anhörungsbogen nicht zu reagieren. Die kommen mit normaler Post, niemand kann den Zugang beweisen. Natürlich gehen dann aber die Ermittlungen weiter. In der Regel wird die BuÃgeldstelle mal beim Einwohnermeldeamt die Passbilder einsehen, wer denn am Ort des Halters wohl so wohnt. Ggf. schicken sie auch ein paar Polizisten vorbei, die in der Wohnung und bei den Nachbarn rumfragen, wer das auf dem Bild wohl so sein könnte.
Vermutlich ist der Brief den Du bekommen hast ein Zeugenfragebogen? Dann wissen sie schon, dass der Halter nicht der Fahrer ist. Auch den kann man natürlich einfach ignorieren. AuÃerdem muss niemand sich selbst belasten. Niemand muss gegen nahe Verwandte aussagen. Man ist auch nur zwei Wochen lang verpflichtet, sich erinnern zu können, wer denn das Fahrzeug an dem Tag benutzt hat. Wenn man allerdings auf einem Foto niemanden erkennen mag, so kann (muss nicht) in der Tat eine Fahrtenbuchauflage die Folge sein.
Wenn innerhalb von drei Monaten keine Ermittlungen gegen den richtigen Fahrer aufgenommen wurden, ist die Sache verjährt. Aber leider sind die Mitarbeiter in den BuÃgeldstellen nicht blöd, daher bekommen sie oftmals den Fahrer doch raus, und der bekommt dann die fällige Strafe mit Punkten.
Der dumme A bekommt einen BuÃgeldbescheid weil er Halter des Fahrzeuges ist. Da er nicht bereit ist, den Fahrer zu nennen, bekommt A von der Polizei die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Darin muà in Zukunft jede einzelne Fahrt aiufgeführt werden und der Name des Fahrers. Viel Spaà !