Verstößt die GEZ eigentlich gegen das Grundgesetz der freien Persönlichkeitsentfaltung?

Anonym2013-06-11T06:23:27Z

Beste Antwort

Zwangsabgaben, Kopfsteuern verstoßen grundsätzlich gegen das GG in Deutschland, aber dass interessiert die, die darüber entschieden haben (Politiker und deren Unternehmeranhang) nicht wirklich.

Warten wir es ab, wie der BGH dies Sache sieht, denn da steht das Urteil noch aus.


tm

Leuchtfeuer2013-06-11T08:52:47Z

Deine Persönlichkeit kann sich erst entfalten, wenn Du pflichtbewusst in
Eigenverantwortung bezahlst, was Du nutzt.

Wer soll denn die Kosten der Radio - und TV - Sender für Dich bezahlen?

Gib Deine Radio, Deinen Fernseher weg, dann hast Du auch keine
Nutzungsgebühren zu bezahlen.
Das berechtigt die GEZ immer wieder neu bei Dir zu kontrollieren, ob Deine Wohnung
frei von Empfangsgeräten ist.

nixwissen2013-06-11T06:13:11Z

@ Slovak08

Die Fragestellerin mein sicherlich nicht den ARtikel 2 des gg- du hast außerdem noch einen sehr wichtigen Artikel vergessen: Artikel 19 Absatz 2 erklärt, dass kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf!

Was aber die Fragestellerin meint, ist, ob die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten sehr oft gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen!

Zur Frage:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird von vielen Medien sehr oft im Jahr verletzt und leider wurde es in den letzten Jahren sehr beschnitten! Also ja, die lieben öffentlich rechtlichen Sender verstoßen sehr oft dagegen! Außerdem wird die Sorgfaltspflicht der Medien ausgehöhlt, sodass sich die Medien immer mehr erlauben dürfen... Und hier kommen wir zu einem Punkt, den es hätte eigentlich nie geben dürfen - die Pressefreiheit nimmt immer weiter zu und das Persönlichkeitsrecht nimmt dagegen immer weiter ab, sofern damit nicht die Erzeugnisse der Medien gemeint sind!

Und jetzt kommen wir zu einem anderen Punkt: Wenn das öffentliche Interesse nach kostenlosen Publikationen der Medien so groß ist, muss man, wenn man den Medien schon so weitreichen de Rechte zuspricht, auch im Gegenzug das Recht auf Daten- und geistiges Eigentum beschneiden, damit jedermann sich Zugang zu den neusten Filmen und Musikstücke verschaffen darf, ohne dafür erst eine Straftat begehen zu müssen - Sprich eine Kopie, die man mit anderen Menschen kostenlos teilt, sollte erlaubt werden!

Slovak082013-06-11T03:58:07Z

Im GG Art 2 Satz 1 ist zu lesen.
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Wo und in welcher Form soll bitte der rechtmäßig durch den Rundfunkrat der Bundesländer beschlossene allgemeine Rundfunkbeitrag dagegen verstoßen.

Gegen einen anderen Grundsatz würde die Tatsache, dass so mache Nutzer von empfangsfähigen Geräten, die unter die beitragspflichtigen Geräte fallen, nicht bezahlen. Das verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

?2013-06-11T03:46:10Z

nein

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