Frage zur Wiederholung der Klasse 11 (Berufskolleg,Fachabitur,NRW)?
Situation: Schüler A hat mit 18 Jahren angefangen auf einem Berufskolleg in NRW sein Fachabitur zu machen. Er hat jedoch die erforderliche Leistung um in die 12 Klasse versetzt zu werden aufgrund eines Wahlfaches nicht erreicht. Schüler A hat bereits eine schriftliche Mahnung aufgrund von Verspätungen und unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht erhalten. Nun hat Schüler A beschlossen die 11 Klasse zu wiederholen und würde gerne wissen inwiefern die jetzige Teilnahme und Leistung im Unterricht relevant für das nächste Schuljahr ist. Kann ihm die Wiederholung verweigert werden sollte er nun seine Noten weiterhin verschlechtern bzw. die letzten Wochen der 11 Klasse oft entschuldigt/unentschuldigt fehlen?
Ein Hauptgrund die 11 Klasse zu wiederholen ist außerdem das Wahlfach, dieses bereitet dem Schüler immense Schwierigkeiten und kann nur durch eine Wiederholung gewechselt werden.