Fragen zum Wohnungsgeld, beantragung?

Hallo,

Ich bin seit vier Tagen wieder im Lande und wohne vorübergehend bei meiner Schwester, da ich ihr natürlich nicht unnötig lange auf der Pelle sitzen möchte, wollte ich so schnell wie möglich wieder eine eigene Wohnung beziehen und arbeiten.
Da mein erster Termin beim " Arbeitsamt " erst am 23sten ist und ich mich schon vorherdarum kümmern möchte, wollte ich fragen ob dies überhaupt möglich ist ohne einen vorherigen Besuch beim Amt. ( ohne Auskunft über meine zukünftigen finanziellen Mittel)?

Oder ist das eine separate Instution bei der ich mich auch ohne vorherige Absprache melden kann?

Vielen Dank schonmal.

2013-05-20T06:27:44Z

Na so war das auch nicht gemeint, das ich mal schnell den Deutschen Staat ausbeute...
Nach vier Tagen habe ich nunmal noch keine Arbeit, und hätte ich keine Schwester die mich beherbergt, würde man mich ja wohl kaum auf die Strasse setzen.

2013-05-23T09:11:33Z

Ich werde Arbeitslosengeld bekommen, da ich vor meinem Auslandsaufenthalt( in dem ich ebenfalls gearbeitet habe ) auch in Deutschland tätig war, zudem bin ich kein Migrant sondern deutscher Staatsbürger ( ja Reindeutsch ), es ist lächerlich wie sich manche hier ausdrücken und mich als schmarotzer darstellen, zumal ich arbeiten will... eure dummen anworten könnt ihr euch sonstwohin schieben.
Ich will einfach nicht meiner Schwester auf den nerven gehen, aus diesem Grud fragte ich... danke für die hilfreichen antworten.

2013-05-23T09:12:20Z

Ich werde Arbeitslosengeld bekommen, da ich vor meinem Auslandsaufenthalt( in dem ich ebenfalls gearbeitet habe ) auch in Deutschland tätig war, zudem bin ich kein Migrant sondern deutscher Staatsbürger ( ja Reindeutsch ), es ist lächerlich wie sich manche hier ausdrücken und mich als schmarotzer darstellen, zumal ich arbeiten will... eure dummen anworten könnt ihr euch sonstwohin schieben.
Ich will einfach nicht meiner Schwester auf den nerven gehen, aus diesem Grud fragte ich... danke für die hilfreichen antworten.

Peter2013-05-22T09:02:54Z

Beste Antwort

Du muss dich erst einmal Arbeitssuchend Melden und dir einen Vorschuss Geben Lassen.Wenn du Länger im Ausland Gelebt hast wirst du nur Harz2 Bekommen.Wenn du dir eine Wohnung Besorgst werden die Kosten vom Amt Übernommen.Deine Wohnung darf aber nur 40 bis 45qm Haben.Anspruch auf Leistung wird erst nach Antragstellung Gezahlt.Wir Leben in einen Sozialstaat und jeder der Hilfe Braucht hat Gesetzlichen Anspruch auf Hilfe.Wenn ich hier einige Antworten Lese bekomme ich die Kotze.Jeder sollte Bedenken das jeder mal Hilfe Braucht.

Conny N2013-05-22T03:12:22Z

Um Wohnungsgeld zu beantragen, musst du den Mietvertrag und deine Verdienstnachweise mit bringen.
Ersteren hast du nicht, da du BEI deiner Schwester wohnst. Wenn überhaupt, kann SIE den Antrag stellen.
Letzteren brauchst du nicht, da du ersteren nicht hast.

Wer meint, dem Staat Geld aus der Tasche zu leiern, sollte wenigstens wissen, WOHIN er gehen sollte und WAS er beantragen soll...

Anonym2013-05-20T13:30:35Z

Geh zu einem Arbeitslosenzentrum und lass dich über deine rechte informieren. Einige
User hier im Forum versuchen lfd gegen arbeitswillige Migranten falsche Auskünfte zu geben.
Du hast einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.

bill bo2013-05-20T13:04:18Z

Nein, so läuft das nicht.
Zunächst Arbeit suchen, verdienen, dann Wohnung suchen, Miete vom Verdienst bezahlen.

Entgegen der offensichtlichen Meinung im Ausland über Deutschland,
finanziert das "Amt" NICHT jedem so ohne weiteres eine Wohnung.

Zuallererst Muß JEDER für seine Miete selbst aufkommen.

Nur aus ganz bestimmten, wenigen, wohldefinierten Gründen
KANN das "Amt" unter Umständen einen Beitrag zur Miete gewähren.

Aber es gibt keinen Automatismus: "Ich will eine Wohnung, Amt, bezahl mal."

Und andere scheinen hier Blödsinn zu verbreiten,
z.B. @Juris mit der Aussage
"Du hast einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen."

Ja, das stimmt,
aber nur, wenn man in einer Notlage ist und für seinen Lebensunterhalt
aus ganz bestimmten Gründen nicht selbst sorgen kann.
Oder keine unterhaltspflichtigen nahe Verwandte hat.
Dann kann man Beihilfe beantragen.
Es wird daraufhin geprüft,
ob die Voraussetzungen für Sozialleistungen erfüllt sind.

Treffen die Voraussetzungen nicht zu, gibt es keine Leistungen.

Ich wiederhole:
Es gibt keinen Automatismus!

Anonym2013-05-20T12:59:34Z

Gehe zu einem Arbeitgeber deines Wunsches und frage ob du am 1. Juni 2013 anfangen darfst. Dann brauchst du zu gar keinem Amt gehen!