Bekommen Kinder von Leuten mit Doppelnamen einen Doppeldoppelnamen und die Enkel einen Doppeldoppeldoppelnamen?
2013-04-11T04:30:47Z
@ Klugsche: Wenn jemand das Format hat, sich zu entschuldigen, bin ich nicht nachtragend. Die Frage ist übrigens ernst gemeint. Aber trotzdem sind auch Bemerkungen aller Art dazu willkommen. :))
Anonym2013-04-11T04:20:19Z
Beste Antwort
Nein:
Nach § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei nicht überschreiten. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2009 ist die Vereinbarkeit dieser Beschränkung auf einen sogenannten „Ehedoppelnamen“ mit dem Grundgesetz bestätigt worden.
Hab zwar keine passende Antwort auf deine nicht ganz ernst gemeinte Frage aber trotzdem nutze ich die Gelegenheit mich zu entschuldigen. Ich leide an einer Emotionalen Regulationsstörung und manchmal kommt die raus,wenn ich gerade bei clever bin. Denke du weißt noch was los war?