Ich schreibe morgen Geschichts Abitur und habe eine Frage?

Wenn man bei Aufgabe 1 ist und eine politische Rede hat, muss man ja eine Inhaltsangabe machen. Einerseits darf man niemas zeilenangaben machen, andererseits muss man es ja um zu beweisen, dass der redner dass gesagt hat. Man darf nicht wörtlch zitieren aber darf man trotzdem zeielenangaben machen?

?2013-04-10T10:50:01Z

Beste Antwort

Du bist auch so ein Fleisch gewordener Beweis für die Bildungsmisere ...

Formulierungen, Ausdruck, Rhetorik : 6, setzen ....

Das deutsche Abi ist leider nichts mehr wert ....

Sonnenblume2013-04-10T17:47:22Z

Zeilenangaben darfst du machen. Du darfst nicht zitieren (der Sinn der Inhaltsangabe ist ja, den Text zu kürzen und in eigenen Worten wiederzugeben, nicht zu zitieren und damit wortgetreu wiederzugeben) - aber wenn du sehr nah am Text bist kannst du trotzdem Anführungszeichen setzen und (vgl. Z. 5) da hin schreiben. Zur Not frag vor der Prüfung nochmal den Lehrer - der wird es wissen und dir sicherlich verraten!

Sahara2013-04-10T17:42:35Z

Ich denke, du kannst gut schreiben "Der Autor (oder wer auch immer es schreibt) erwähnt im Text---"
Oder wenn der Autor eines Textes schreibt: " Angela Merkel ist die Bundeskanzlerin von Deutschland"
dann kannst du schreiben:
"... Ich stütze mich hiermit auf seine Aussage, dass Angela Merkel die Bundeskanzlerin von Deutschland sei, ..."

Ich denke, du meinst das, oder?
Sonst kann ich dir leider auch nicht helfen, wenn das schon zu viel "zitiert" ist...

Hr. Bratfisch2013-04-10T17:32:45Z

Mach erst mal den Hauptschulabschluss nach, oder lerne korrekt zu schreiben.

Anonym2013-04-10T17:32:41Z

Ja, das stimmt. Was ist deine Frage?