Schule: Entschuldigung zu spät abgegeben?

ich hab wirklich ein großes problem und weiß nicht wie ich das wiederhin
kriegen soll.
Am Mittwoch vor den Ferien fühlte ich mich leicht krank und bin trotzdem zur schule gegangen,Meine klasse und ich gingen zur Berliner Mauer und es war saukalt,dadurch wurde ich wirklich krank .Am Donnerstag sollten wir gleich drei Tests (keine Klassenarbeiten) schreiben (Physik,Chemie und Geschichte) und ich wollte diese nicht krank schreiben... also blieb ich Donnerstag wie auch Freitag zuhause. Am ersten Tag nach der Ferien wollte ich jetzt die Entschuldigung abgeben ,doch die Lehrerin meinte es sei zu spät ,weil die drei Tage schon um seien und ich es mit der Post hätte schicken müssen (Was ich nicht wusste, da ich dachte ,dass die Sekrätariat in den Ferien nicht offen hat ......und sie hat während sie mit mir sprach die Entschuldigungen der andere schüler gelesen D=< ).Ich meinte zu ihr ,dass sie nach den letzten Winterferien auch Attests angenommen hätte und sie meinte,dass sie es trotzdem nicht annimmt ,da wir Tests geschrieben haben ....und sie fragte mich auch ,ob ich in der schule angerufen hätte und ich meinte nein (da man erst nach drei Fehltagen anruft) und jetzt darf ich nicht nachschreiben und habe auch zwei unentschuldigte Fehltage .Kann ich mich irgendwie beschweren??!
was ich so unfair finde ist eigentlich,dass sie in der vergangenheit oft Entschuldigungen nach den Ferien angenommen hat und da dachte ich natürlich,dass ich es auch heute abgeben könnte und dann lehnt sie es einfach ab!
ach ja bin 10.klasse

2013-04-08T15:38:15Z

aber in einen Job steht in deinen vertrag ,wohin du deinen Attest schicken musst =.=

mir hat noch nie jemand etwas darüber gesagt ,Die lehrer meinten nur ,man soll die Entschuldigung spätenstens nach 3 SCHULtagen abgeben

Anonym2013-04-08T16:05:30Z

Beste Antwort

Das ist leider dumm gelaufen... wenn man an einem Tag, an dem eine Prüfung ansteht, krank ist, ruft man an und wird auch am gleichen Tag beim Arzt vorstellig, der einem für den Tag ein Attest schreibt. Nachträglich attestieren ist in der Regel schwierig. Das gibt man dann sofort ab, wenn man wieder da ist - das mit der Post ist mir neu, mach aber Sinn, wenn Ferien dazwischen sind.

Da du das nicht gewusst hast, sollte man eigentlich hoffen, dass man mal ein Auge zudrücken könnte. Ich kenn das noch von früher, dass man in der Tat etwas lasch über solche Feinheiten aufgeklärt wurde als Schüler, da sollte man einem als Lehrer nicht unnötig das Leben schwer machen, es sei denn, du bist dafür "bekannt", dass du an solchen Tagen fehlst, was mir aus deiner Schilderung aber eher nicht so scheint. Dennoch ist sie leider im Recht.

Barakah2014-11-09T21:11:00Z

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Viel Glück an alle!

Autumn Flower2013-04-08T20:55:17Z

Aus Fehlern lernt man.Gerade weil es vor den Ferien war und ihr die Tests geschrieben habt. Erster Fehltag entweder anrufen oder E-Mail schreiben.Ansonsten sieht es wie schwänzen aus, egal wo was geschrieben steht. Dann ab zum Arzt, Attest holen und ab zur Schule senden. Auch wenn niemand mehr in der Schule ist, es geht darum ,dass das Datum vor den Ferien auf dem Attest steht. Wenn Du das bei der nächsten Ausbildung bzw. Arbeit genauso machst, brauchst Du am nächsten Tag nicht mehr erscheinen und kannst Dir die Papiere abholen.

Anonym2013-04-08T15:40:49Z

Auch wenn die Lehrerin in der Vergangenheit es manchmal angenommen hat: Du wirst kein Glück haben, Dich zu beschweren. Denn Deine Lehrerin handelt (zumindest jetzt) nach den Vorschriften. Vielleicht hat sie in einem anderen Fall (wo sie nicht so streng war) eine auf den Deckel bekommen, weil es jemand gemerkt hat, und nun hält sie sich genau an die Bestimmungen. Das ist also vielleicht gar nicht unfair, sondern Selbstschutz. Lehrer sind auch Menschen...

Du wirst es als Erfahrung verbuchen müssen und in Zukunft schlauer sein.

Marcel2013-04-08T15:26:08Z

und wieder was fürs leben gelernt!
was glaubst du, wie es im arbeitsleben abgeht: das machst du einmal und beim zweiten mal kannst du dir nen neuen job suchen!

überleg mal, wer schuld an deinem problem ist:
die lehrerin oder du?
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1. in meinem arbeitsvertrag steht das z.b. nicht drin. da steht nur, dass man sich unverzüglich (telefonisch) krank melden und die krankmeldung vom arzt so schnell wie möglich nachreichen soll. das geht persönlich oder auch per post (heute in den umschlag, zur post, und morgen ist der wisch im betrieb)
2. in der 10. klasse sollte man mindestens schon 1-2x die SCHULORDNUNG gelesen haben, oder zumindest wissen, was das ist. da steht das verbindlich für alle schüler drin!
3. die betonung liegt nicht auf "SCHULtagen", sondern auf "SPÄTESTENS"!!

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