Rentenpfaendung bei Rente ins Ausland?
Wenn jemand eine deutsche Rente ins aussereurpaeische Ausland erhaelt, gilt dann im Falle einer Pfaendung die Pfaendungsobergrenze laut 850c ZPO oder nicht?
Falls nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ist dann eine Pfaendung moeglich auch wenn die Rente weit unter der Pfaendungsgrenze liegt?