ich habe einen Anwalt, der mir zu unrecht Rechnung geschickt hatte nach Zulassung gefragt, ob er Anwalt sei und seit wann. Als er nicht reagiert hatte , schrieb ich an Rechtsanwaltskammer, seit wann ist er als Anwalt zugelassen. Ich muss nicht die Rechnung zahlen, sondern sein Mandant, weil er ihm beauftragt hatte. So bekam ich auch Recht.
Aron2013-02-13T16:23:34Z
Beste Antwort
Jeder kann sich einen Anwalt nenen, sollte man auch überprüfen lassen.
Auch wenn er von Deutschland redet, scheint der ein Österreicher zu sein. Zudem pennt man doch nach 30 Sekunden ein, der schläft doch beim Reden ein!
Eine Mahnung ist gar nicht nötig, wenn bereits im Vorfeld ein Zahlungsdatum bekannt ist und beim Versandhandel steht grundsätzlich ein Datum bis wann gezahlt werden muss. Die weiteren Zahlungsfälle erspare ich jetzt mal.
Wenn man die 40 Euro Forderung mal in so einen Mahnbescheid-Rechner einkommt, kommt man selbst mit Zinsen, Gerichts- und Anwaltsgebühren auf um die 100 Euro, aber bestimmt nicht auf 400 Euro. Sorry, aber der Typ pennt nicht nur beim Reden ein, der kann auch nicht mehr lesen.
Tja, wer 40 dusslige Teuro nicht bezahlt soll auch nicht dumm rum labern!!! Die Behauptung, Mahnungen nicht erhalten zu haben ist einfach lächerlich und zieht schon lange nicht mehr!!!