Ich und der Erzeuger meiner Tochter haben das geteilte Sorgerecht für unsere Tochter, er kümmert sich nicht um die kleine haben sich auch schon seit längerer Zeit nicht gesehen weil er keine lust auf die kleine hat nun habe ich meinen Mann (nicht der Erzeuger meiner Tochter) geheiratet,wir wollen nun das Sie auch unseren Nachnamen hat,der Erzeuger möchte das aber nicht.
Kann ich da irgendetwas tun,den wie gesagt die beiden haben keine bindung zueinander, sie kennt ihn net wirklich und er will mich eigentlich damit nur ärgern aber die kleine leidet darunter und fühlt sich ausgeschlossen.
Was kann ich nur tun???
Das Standesamt brauch für die Namensänderung seine Unterschrift.
Komet2013-01-06T13:31:00Z
Beste Antwort
Kinder sind kein persönlicher Besitz, mit dem man machen kann, was man will. Du hast dich bei der Geburt deiner Tochter für einen Namen entschieden, sie lebt seit Jahren damit und nun willst du den ändern, weil du entscheidest, dass dich dein Leben ändert? Du kannst bei der Hochzeit auch einfach deinen Namen behalten, dann braucht sich deine Tochter nicht ausgeschlossen fühlen.
Ist es so schwer zu verstehen, dass ein Vater nicht möchte, dass das eigene Kind heißt, wie jemand völlig Fremdes?
Wie alt ist deine Tochter ??? Kann sie noch nicht selbst entscheiden, wie sie heissen möchte ?? Hab das gleiche in meiner Familie gehabt.. Mutter und Kind wollte eine Namensänderung.. Tochter hieà dann wie der neue Ehemann der Tochter.. Nun hat die Tochter geheiratet und bereut das sie als Kind den Namen hat ändern lassen, da ihr richtiger Geburtsname nicht auf dem aus dem Perso steht als geborene ... sondern der Name des neuen Mannes als geborene drin steht..
Er hat auch das Sorgerecht also kann er mit entscheiden Beantrage das alleinige Sorgerecht- hast ja Gründe genug- und dann kannst Du ohne seine Zustimmung die Namenänderung vornehmen Wende Dich an Jugendamt oder Familiengericht
Möchten Sie als ein Elternteil Ihrem Kind zusammen mit Ihrem Ehegatten, der nicht Elternteil des Kindes ist,
Ihren Ehenamen erteilen oder dem bisherigen Familiennamen Ihres Kindes Ihren Ehenamen hinzufügen,
so ist dies durch Erklärung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und der andere Elternteil willigt in die Namensänderung ein, sofern das Kind bisher seinen Familiennamen führte oder er gemeinsam mit Ihnen die elterliche Sorge hat (s. Elterliche Sorge).
Die Einwilligung des anderen Elternteils kann zum Wohle des Kindes durch das Familiengericht ersetzt werden. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Familiengericht.