Zu meiner Frage Beschwerde über Staatsanwaltschaft?
Um hier einige Unklarheiten zu meiner Frage zwecks Beschwerde über Staatsanwaltschaft zu klären:Ich lebe in Deutschland wurde 1971 wegen Staatsfeindlicher Hetze vom Militärobergericht Neubrandenburg zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.Nun brauche ich eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz und das zieht sich schon zwei Jahre hin.
Anonym2013-01-04T14:54:24Z
Beste Antwort
melde dich mal bei der generalstaatsanwaltschaft in pozdam !!!
71... , da bist de ja noch mit pantien und in reihe zur freistunde gegangen...
krass !!! war bestimmt heftig. ich kenn es vom höhren sagen, ich war erst 85...
Neubrandenburg... lag das nicht in der DDR zu dem Zeitpunkt? Wenn das so war, dann sind EIGENTLICH die jetzigen Behörden da womöglich nicht zuständig, dir diese Bescheinigung auszustellen... deswegen müssen die jetzt den gesamten "Fall" wieder aufarbeiten und sämtliche Unterlagen genau durchgucken. Je nachdem, um wieviele Aktenberge es sich da handelt und da Behörden ja mehr als einen Fall bearbeiten müssen, mahlen die Mühlen leider sehr langsam... (Manchmal aber auch mit Absicht langsam, damit vielleicht sogar ein paar Naturgesetze da mithelfen, falls da einer was zu zahlen hätte, was er aber nicht zahlen will, weil es ein riesiges Loch in irgendeinen Haushalt reissen würde, falls Du verstehst was ich meine.... ) Lass dich nicht einfach so abspeisen, sondern hake immer wieder nach. Wenn Du denen lange genug auf den Geist gehst, MÃSSEN sie dran arbeiten, ob sie wollen oder nicht.