Hallo zusammen, wie einige vielleicht mitbekommen haben ist der Wagen meiner Freundin seid 2 Tagen defekt, leider sind wir erst seid einer Woche Mitglied im ADAC, da es ja auch hätte passieren können das sie auf der Autobahn liegen geblieben wäre, hier die Frage, ab wann läuft da eigentlich der Schutz, Pannenhilfe bzw Tranzport zur nächsten Werkstatt, übernahme der Kosten usw?
(¬‿¬)凸 BRAINLESS - Priceless2012-11-23T02:46:06Z
Beste Antwort
Alle Antworten zu deiner Frage findest du in der Police, die du vom ADAC nach Vertragsabschluss bekommen hast!
Schau mal hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Regelungen_Pannen_Unfallhilfe_3010.pdf
3. Wann beginnt und endet Ihre ADAC Mitgliedschaft und Ihr Leistungsanspruch? Ihre ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs Ihres Mitgliedschaftsantrags, sofern nicht ein folgender Monat ausdrücklich vereinbart ist. Die Aufnahme ist erfolgt, sobald Sie Ihren Mitgliedsausweis und die weiteren Unterlagen zu Ihrer Mitgliedschaft (z.B. Leistungsordnung) erhalten haben. Ihr Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang Ihres Mitgliedschaftsantrags, wenn der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Haben Sie ein ADAC Mitgliedschaftsangebot durch Banküberweisung des ersten Beitrags angenommen, beginnt der Leistungsanspruch frühestens um 0.00 Uhr des Tages nach Vornahme der Überweisung. Für Schadensfälle, die bereits vorher eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch die Leistungsverpflichtung. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen.