Kein Bafög, 400Euro Job! Mehr nicht?

Ich habe bis März noch Bafög bekommen, weil ich aber schon zu lange studiere, bekomme ich das seither nicht mehr.
Ich habe jetzt einen 400 Euro Job in einer Küche, aber natürlich reicht das ja hinten und vorne nicht, wenn die Grundausgaben ( also Miete, plus NK inkl. Tel/Inet) schon 300 betragen. Meine Oma hilft schon viel aus, aber jetzt geht es auf Weihnachten zu, etc und da hätte ich natürlich gern mal etwas mehr Geld in der Tasche.
Für Dezember habe ich jetzt das Angebot samstags, sowie die Woche vor Weihnachten und evtl die Woche nach Weihnachten in einer Buchhandlung auszuhelfen. Das haben meine Arbeitgeber auch erlaubt, aber dann werde ich automatisch in dem Monat bei denen weniger verdienen, weil ich 1. ja nebenbei auch noch was für die Uni tun muss, und 2. ja normalerweise nicht beides auf einmal machen kann. Die zusätzliche Arbeit bringt mir deshalb wenn überhaupt auch nur n 100er extra.

Für diesen Monat hab ich noch ein Angebot bekommen 4 Tage als Inventurhilfe in einem Laden auszuhelfen. Das würde mit knapp 200 Euro bringen, die ich gut gebrauchen könnte. Aber mein Chef ist wenig begeistert und hat schon angedeutet, dass das nicht geht!

Ist das wirklich so? Das wären doch im Dezember sagen wir mal höchstens 14 tage, im nov 4 und dass ich studentin bin und nebenbei noch studieren muss wissen sie auch. Aber es reicht eben nicht und ich wollte mir eben den Studienkredit ersparen!

Hat man als Student in der Abschlussphase nicht irgendwie die möglichkeit noch günstig an finanzielle Unterstützung zu kommen?
Und wie wäre das, wenn ich jetzt relativ kurzfristig ein Praktikum angeboten bekäme mit einer Kündigung bei meiner Arbeitsstelle? Ich bin da seit 1. september.

Viele Fragen...ich hoffe auch auf viele konstruktive Antworten!
Und danke schonmal im Voraus!!

Jürgen NRW2012-11-04T08:24:19Z

Beste Antwort

1. Wenn du wegen zu langer Studiendauer aus dem BAFöG Bezug raus fällst, könnte dir Wohngeld zustehen. Einfach einen Antrag stellen - schaden kann es ja nicht.

2. Studenten dürfen eigentlich nur 20 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochenend- oder Semesterjobs, werden hier nicht dazu gezählt.

3. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf nur ein 400€ Minijob ausgeübt werden.

4. Wenn keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, dürfen so viele Minijobs ausgeübt werden wie man möchte. Jedoch darf die Grenze von 400€ nicht überschritten werden.

5. Es gibt noch die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung. Vielleicht wäre dies noch eine Möglichkeit um legal weitere Einnahmen zu erlangen http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

6. Die Kündigungsfristen gelten für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich. Gibt es dazu keine Regelung im Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Lucius T Fowler2012-11-04T07:29:49Z

Hast du schon in Erwägung gezogen, kurzfristig ein Gewerbe anzumelden, um auf Werksvertragsbasis irgendwo arbeiten zu können? Da werden natürlich Steuern fällig, aber die musst du erst in 1-2 Jahren bezahlen.