Wohnung mündlich zugesagt, was tun?

Hallo, also ich habe mündlich zusagt ein WG-Zimmer zu übernehmen vor einer Woche ca. Die Person die drin war ist nun umgezogen und wir haben mündlich besprochen dass ich ihr die Hälfte der Miete überweise und Ende Oktober den Vertrag unterschreibe ( Vermieter ist noch im Urlaub)

Die Wohnung bzw das Zimmer hatte ich nur kurz gesehen und weil ich dringend eine Bleibe brauchte auch zugesagt. Nun war ich letztens dort um das Zimmer vor dem Einzug zu putzen und mir ist aufgefallen dass das Ganze doch nicht so ne gute Entscheidung war, weil ,mir die Gegend und die Wohnung eigentlich nicht gefällt. Im Bad stinkt es obwohl ich es schon mit Abflussreiniger versucht habe. Sauber ist es auch nicht unbedingt, dabei wohnten bzw wohnt noch eine Medizinstudentin dort und ich habe schlechte Erfahrungen mit Leuten denen man den Putzlappen hinterhertragen muss. Die Mitbewohnerin kenne ich nicht, die zieht zwar selbst bald aus, aber an sich fühle ich mich in der Wohnung nicht wohl.

Nun habe ich heute nochmal eine andere Wohnung besichtigt die echt super ist. Aber ich kriege erst Montag Bescheid. Heute hat sich die ausgezogene Person über sms gemeldet, weil ich noch kein Geld für die Wohnung überwiesen habe.

Jetzt weiß nicht was ich machen soll. Natürlich ist es nicht korrekt von mir jemanden zu zusagen und es nicht einzuhalten.Und noch weiß ich gar nicht ob ich die andere Wohnung bekomme, denn wenn nicht habe ich keine Wahl. Aber ich kann die Ex-Mieterin ja nicht ein ganzes Wochenende warten lassen und mich nicht melden um ihr dann zu sagen, dass ich doch nicht einziehen kann.

Was würdet ihr machen? inwieweit gilt diese mündliche Zusage+ Persokopie und ich glaube einmal habe ich ihr über sms nochmal bestätigt dass alles klappt.

Ein schlechtes Gewissen habe ich definitv, anfangs war mein Plan 3 Monate dort zu bleiben und mich nebenher noch umzusehen, aber nun habe ich kalte Füße bekommen. Und nun habe ich jetzt auf die Schnelle eine super Wohnung gefunden ( wenn ich diese auch bekomme)

Özgür2012-10-19T12:24:27Z

Beste Antwort

Ich würde mich zunächst entschuldigen, dass sich das mit der halben Miete verzögert, da du evtl. eine bessere Wohnung ins Auge gefasst hast, aber dich momentan noch nicht entscheiden kannst.

Hier gehts ums Geschäft, also brauchst du keinerlei schlechtes Gewissen zu haben - das ist Business - an einem Tag die mündliche Zusage, am andern Tag ein besseres Angebot und zum schriftlichen Vertrag kommts nicht mehr. Auch wenn derjenige verärgert ist, sein Pech. Dann weiß er nicht, wie das harte Geschäftsleben funktioniert.

Nun weiter im Text - nachdem du dir mit der SMS ein bisschen Luft verschafft hast, gleich die Zeit nutzen und in der anderen Wohnung drauf drängen, dass du dringendst einen Vertrag forderst, da du bereits einer anderen Wohnung (bislang nur mündlich) zugesagt hast, allerdings am Ende nicht auf der Straße stehen willst.

Dann siehst du weiter, wie beide Seiten reagieren. Ich würde sowieso niemals Geld nur anhand einer mündlichen Zusage überweisen. Wie willst du das je zurückfordern? Anhand welchen Papiers? Ist gut, dass du noch nichts überwiesen hast.

@ Slovak08 Nein, ich habe nicht Unrecht: theoretisch habe ich es möglicherweise, praktisch nein. Versuch mal, dich mit einem mündlichen Vertrag ohne Zeugen (nur mit einer SMS) vor Gericht durchzusetzen, dann können wir gerne nochmals drüber diskutieren... vergiss nicht, dass Recht und Gerechtigkeit zwei ganz verschiedene Dinge sind.

Sprendlinger2012-10-20T18:56:08Z

Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag gilt.

hilfsbereit2012-10-20T07:52:22Z

Nur was Du schwarz auf weiß besitzt läßt sich einklagen.

Anonym2012-10-20T06:14:41Z

Für einen Vertrag braucht man zwei übereinstimmende Willenserklärungen, aber keine besondere juristische Form. Es herrscht Vertragsfreiheit. Verträge können schriftlich wie mündlich erfolgen, sind durchsetzbar und einklagbar.

Hier schreibt der Gesetzgeber die schriftliche Form vor:

Bei Wohnungsmietverträgen, die länger als ein Jahr laufen sollen, bei Bürgschaftserklärungen, Abzahlungsgeschäften, Testamenten und Schuldanerkenntnissen. Vertragsinhalt: Folgende Punkte sollten geklärt werden: Handelt es sich tatsächlich um einen Auftrag? Wer sind die Vertragspartner? Welche Leistungen erbringen beide Seiten? Zu welchem Termin, zu welchem Preis?

Also hast Du weder einen "mündlichen noch schriftlichen" Mietvertrag, somit sind Forderungen an dich rechtlich nicht haltbar oder gar einklagbar.

Rechtlich bist Du aus dem Schneider, wie es aber moralisch zu werten ist, liegt alleine bei Dir.


tm

Sandra2012-10-19T19:49:40Z

du hast keinen Mietvertrag unterschrieben, ich frage mich immer was mündliche Zusagen für einen Wert haben sollen, rein rechtlich gesehen. Die Mitbewohnerin kann doch nur beweisen, dass sie deine Personalien aufgenommen hat plus eine sms in der drin steht " das es klappt"- das hat aber vor Gericht keinen Wert, denn für was soll man dich festnageln, wenn nichts schriftliches vereinbart worden ist? Bestenfalls eine Entschädigung, aber wie wollen die das beweisen? Da steht Aussage gegen Aussage. Wenn nicht gerade mehrere Leute bei eurer Absprache dabei waren. Du kannst ja sicherheitshalber beim Mieterverein nachfragen, denn was für eine Einigung willst du erzielen? Sie wird vielleicht Miete oder einen Schadensersatz verlangen und darauf würde ich mich nicht einlassen. Es gibt nichts schriftliches, dann musst du nicht zahlen bzw kannst dich wehren.

Das du einen Fehler gemacht hast, weisst du selber. In Zukunft immer mehrere Wohnungen und Zimmer ansehen, wenn du dir nicht absolut sicher bist. Du hast, aus welchen Gründen auch immer, das erst beste genommen. Im Nachhinein festzustellen, das die Gegend nicht so gut ist, ist ja eigentlich nonsens, ich denke eher du hast die Gegend in Kauf genommen oder einfach ausgeblendet, weil du froh warst überhaupt was gefunden zu haben, dich vielleicht nur auf die Wohnung konzentriert hast......

ich kann dir nur den Rat geben, die Dinge von der praktischen Seite aus zu sehen und anzugehen. Tue das, was für dich am besten ist. Du hast einen Fehler gemacht und in diesem Fall hast du auch andere mit reingezogen bzw benachteiligt. Es macht aber keinen Sinn, wenn du nur aus schlechtem Gewissen heraus dort einziehst. Weil du dann ja wiederum weitere Umstände hast. Ich mein, wenn du nur mit Handgepäck einziehen willst, kannst du das ja für drei Monate machen. Aber wenn du mit Möbeln und Kisten usw anrückst, lohnt sich doch der ganze Aufwand nicht- nur für drei Monate? Mir wären meine Interessen in dem Fall wichtiger. Wenn ich eine Fehlentscheidung noch rechtzeitig bemerke, ziehe ich die Konsequenzen. Du kannst dich ja entschuldigen und einfach sagen, das du deine Traumwohnung schlechthin gefunden und das selber nicht geplant und erwartet hast.

was die Sauberkeit betrifft, in einer Wg wirst du meist immer an deine Grenzen stoßen und Kompromisse eingehen müssen. Jeder empfindet Sauberkeit und Ordnung anders.

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