Niemand
Beste Antwort
Bei der Polizei abgeben!
Hermann
Mann, du fragst hier bei YC was du mit der Knarre machen sollst? Weisst du nicht das das Internet überwacht wird? Entweder du nimmst die Knarre und wirfst sie in den nächsten Fluss oder Weiher, das wäre wohl das sicherste für dich, oder du stellst dich der Polizei....Die werden sowieso spätestens heute abend mit den SEK vor deiner Haustür stehen.
Sowas stellt man nicht ins Internet sondern behält man für sich.
n0rules
Lege sie zu Deiner Sammlung, neben Bazuka und P8 sieht das bestimmt schick aus.
@Thorsten
Danke für die Korrektur;)
Bazooka ist gemeint, P 08 hast Du falsch "geklugscheiÃt"....
Thorsten
Eine sehr schöne moderne Waffe. Hat warscheinlich ein betrunkener Polizist verloren, da sie, unter anderen, bei der deutschen Polizei als Dienstwaffe verwendet wird.
Zur Rechtslage. Alle Antworter, die Dir empfehlen die Waffe zur Polizei zu bringen, haben keine Ahnung und bringen Dich durch ihre Unwissenheit in Schwierigkeiten.
Die Waffe aufzunehmen, selbst um sie zur Polizei zu bringen, stellt einen Verstoà gegen das Waffengesetz dar.
Wenn man eine Waffe findet, darf man sie nicht berühren und sollte nach Möglichkeit auch das Umfeld nicht verändern.
Als nächstes sollte man sich um seine persönliche Sicherheit kümmern, da eine Straftat warscheinlicher ist als der Fall, dass die Waffe tatsächlich verloren wurde. Es könnten sich noch immer gewaltbereite Straftäter in der Nähe befinden, eine mögliche Straftat noch nicht beendet sein, man sollte sich also in Sicherheit bringen.
Erst JETZT wird die Polizei gerufen. Natürlich sollte man auch verhindern das andere Personen, insbesondere Kinder, in die Nähe des Fundortes gelangen. Es handelt sich hier um eine Ausnahmesituation - gesunder Menschenverstand ist gefragt.
Solltest Du die Waffe mit nach Hause genommen haben, hast Du gegen das Waffengesetz verstoÃen und durch mögliches Vernichten von Beweismitteln die Aufklärung einer Straftat behindert. Das wäre aber nun nicht mehr zu ändern. Trotzdem darfst Du die Waffe auch jetzt, schon aus Sicherheitsgründen, nicht mehr berühren, sondern muÃt die Polzei rufen. Die werden Dir sagen wie Du Dich weiter zu verhalten hast.
Man kann nicht von jeden Menschen erwarten, dass er sich in einer solchen Situation rechtskonform verhält. Daher nehme ich an das Du keine Bestrafung zu erwarten hast, obwohl Unkenntnis nicht vor Strafverfolgung schützt.
Ich nehme an, und hoffe das auch, in Deinem Interesse, dass diese Frage ein Fake ist.
@ reGnau: Ich denke nicht, dass alle auÃer mir dämlich sind. Betty zu Beispiel, die hat auch geschrieben, dass man die Waffe nicht anfassen, sondern die Polizei rufen sollte. Ich habe Dir und den anderen übrigens nicht Dämlichkeit sondern Unkenntnis unterstellt. Tut mir leid wenn das beleidigend 'rübergekommen ist.
Der § 51 Abs. 1 des Waffengesetzes läÃt keine Ausnahmen zu. Auch andere Gesetze, wie z.B. Nothilfe, rechtfertigen nicht das Aufnehmen und Verbringen der Waffe.
Im Weiteren habe ich auch klar gestellt, das man, der Situation entsprechend, auch verhindern muÃ, dass jemand anderes die Waffe findet. Hat man jedoch, wie Du schreibst, kein Handy, muss man sich zwischen Pest und Cholera entscheiden - daher der Hinweis auf den gesunden Menschenverstand. Wie gesagt, es handelt sich in diesem, hoffentlich fiktiven, Fall um eine Ausnahmesituation und das mit der Eigensicherung hast Du ja auch schon geschrieben.
Zu zweiten Teil Deiner Frage: Hälst Du es tatsächlich für unvorstellbar, dass ein Straftäter, während einer Straftat, vielleicht sogar mit Waffengebrauch, eine Waffe, aus Angst oder Aufregung wegwirft, und dann, kurze Zeit später, auf die Idee kommt, sie doch wiederzuholen, um sie zu behalten, die Straftat fortzusetzen, eine weitere Straftat zu begehen oder die Waffe einfach nur sicherer zu entsorgen?
Habe gerade Deine zweiten Nachtrag gelesen. Da stimme ich Dir völlig zu, nur eben das Gesetz nicht. Sicher wäre es besser die Waffe vor dem Zugriff eines weiteren Finders oder des Staftäters zu sichern, aber wie stellst Du Dir das vor? Man kann als Laie bei der P99 z.B. nicht mal erkennen ob sie gespannt ist, weil sie keinen Hahn hat. Nicht jeder ist im Umgang mit Waffen geübt. Es könnte zu Unfällen kommen, von der Vernichtung von Beweisen ganz zu schweigen. Hier reicht auch bereits das Aufheben. Dadurch können Finger- und DNA Spuren vernichtet oder verfälscht werden. Auch die Lage der Waffe und wie tief sie in den Boden eingedrungen war lassen Rückschlüsse auf die Umstände des Waffenfundes zu. Von daher sind die Gesetze schon sinnvoll.
Es gibt z.B. für den illegalen Besitzer einer Waffe, keine Möglichkeit sich einer Waffe legal zu entledigen, ohne sich einer Strafverfolgung auszusetzen. In Bayern wurde das mal kurz gemacht und war sehr erfolgreich. Ein generelles und permanentes Gesetz fehlt jedoch und das bewirkt, das illegale Besitzer von Waffen diese behalten oder wegwerfen, wenn sie diese nicht mehr im Besitz haben möchten. Und das finde ich ebenso falsch wie Du.
@ Norules: Meinst Du vielleicht eine Bazooka und eine P 08 ? Ich hab' als KlugscheiÃer grad' nichts mehr zu verlieren.........Muhahahahaaa.
reGnau
Die Pistole in ein Taschentuch wickeln, mitnehmen, zur nächsten Polizeidienststelle bringen und dort abgeben. Dabei dann auch gleichzeitig den Fundort mitteilen, damit sichergestellt wird, dass es sich dort nicht um einen "Tatort" handelt.
Ansonsten, wenn Du ein Handy mit hattest, die Pistole NICHT anfassen, sondern die Polizei anrufen, damit DIE die Pistole sicherstellen und gegebenenfalls Spuren sichern können.
Jedenfalls würde ich eines definitiv NICHT machen: Die Pistole an Ort und Stelle liegen lassen ohne dass die Polizei sie sicherstellt, denn falls ein anderer sie findet und für ein Verbrechen nutzt, dann wäre das praktisch sowas wie Beihilfe zum Verbrechen.
@ Thorsten: Denkst du denn, dass alle AUSSER DIR dämlich sind? Was denkst Du, wieso ich geschrieben habe, dass er die Waffe unbedingt in einem Tuch aufnehmen soll, falls er kein Handy dabei hat, damit die Polizei die Waffe sofort sicher stellen kann?
Damit kann er nämlich sicherstellen, dass SEINE Fingerabdrücke NICHT an die Waffe gelangen. Und was nen möglichen Tatort angeht: Ich glaube kaum, dass jemand, wenn er die Waffe weggeworfen hat, sich länger an einem Tatort aufhält, als er muss. Deswegen halte ich es für sicherer, die Waffe eben selber sicher zu stellen sofern man kein Handy mit hat, nämlich um sicher zu gehen, dass eben nicht doch noch irgendwelche Kinder womöglich das Ding finden und damit spielen.
Junge, Junge. Ich versuche mich kurz zu fassen, damit ich keine Romane schreibe und dann erklärt mich doch glatt jemand für blöd, der selber womöglich die Intelligenz mit dem Schaumlöffel gefressen hat. Ist doch echt nicht zu glauben sowas!
@ Thorsten: Noch was: Wenn die Frage KEIN Fake wäre, so w��re es meiner Auffassung nach wirklich wichtig, den Leuten mal ganz klar zu machen, WIE man sich in solch einem Fall eigentlich wirklich richtig verhält! Insofern halte ich diese Frage eigentlich für wirklich absolut wichtig einfach um das schrittweise richtige Verhalten der Leute anzuregen... Allerdings ist halt eben nicht jeder Polizist, sondern eben auch viele Mutter, Vater und so weiter, die in solch einem Fall dann ihre Familie erst mal zu schützen gedenken. Und so jemandem dann nen Strick zu drehen, weil er ne Tatwaffe aufgehoben hat, finde ich übrigens äusserst fragwürdig, denn auch das ist eine Form der Sicherstellung einer Waffe.
Eigengefährdung ist dann in dem Moment ganz sicher ein völlig anderes Problem.