Fensterheber wer haftet?

Hallo Leute,

ich habe vor ca. 3 Wochen ein gebrauchtes Auto von einem Händler gekauft. Mir ist dabei aufgefallen, dass das rechte Fenster nicht runter geht. Der Kopf dafür funktioniert nicht. Daraufhin bin ich heute zum Händler gefahren. Zwischenzeitlich ist das Fenster von alleine in die Verkleidung gefallen.

Als ich dann bei Händler war und er die Verkleidung runter gemacht hat, hat man schon gesehen, dass das Fenster nur durch ein Holzblock gehalten wird. Diese Konstruktion war leider nicht sonderlich stabil. Deshalb ist leider auch das Fenster runterfallen (es ist aber nicht kaputt gegangen).

Naja jetzt meint der Händler das er einen Fensterheber bestellt, diesen muss ich aber selber bezahlen. Bei dem Auto hab ich 2 Jahre Gewährleistung und beim kauf hat er das Fenster nicht erwähnt.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich jetzt den Heber bezahlen? Was würdet Ihr tun?

Anonym2012-10-01T04:36:36Z

Beste Antwort

Offensichtlich liegt ein Mangel vor, und der hat beim Kauf schon bestanden. Klarer Fall von Gewährleistung. Der Verkäufer hat für die Behebung des Mangels zu sorgen, ohne Kosten für den Käufer.
Wirklich zwei Jahre Gewährleistung? Das ist selten.

?2012-10-01T13:41:09Z

Der Händler muss Dir Gewährleistung auf das Fahrzeug geben. Bei Mängeln müsste er in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat (was ziemlich unmöglich ist), wenn er nicht haften will.

Kurzfassung: rechtlich muss der Händler den Mangel auf seine Kosten beheben und das sollte er auch wissen. Wenn er partout nicht will, müsstest Du halt mit Anwalt drohen und notfalls den auch einschalten.

Vorraussetzung ist aber, dass Du einen Kaufvertrag hast.

eifelsiggi2012-10-01T13:08:57Z

3 wochen selber nichts gemerkt und jetzt den händer verantwortlich machen

.**.2012-10-01T12:25:52Z

Wenn es ein Händler ist, und du den Wagen mit Garantie gekauft hast, kann sich der Händler nicht auf `gekauft wie gesehen´ zurückziehen. Ob er haftet, hängt aber u. a. davon ab, ob die Holzblockhalterung serienmässig so vorgesehen ist, ob sie in dem Fall marode war und ob der Händler von dem Mangel hätte wissen müssen. Nachdem das ganze hinter der Verkleidung sitzt, würde ich denken, er hätte das nicht wissen müssen. Ein Händler ist nicht verpflichtet, einen Wagen vor dem Verkauf in seine Einzelteile zu zerlegen, und Verkleidungen etc. abzubauen um sicherzugehen, dass dahinter alles okay ist.
Wichtig wäre auch, auf welche Leistungen sich die Garantie bezieht. So aus dem Ärmel wird dir das hier niemand beantworten können, allerdings hättest du den kaputten Knopf eigentlich vor dem Kauf bemerken und den Händler drauf ansprechen müssen. Wenn du das nicht getan hast bzw. nicht darauf bestanden hast, zu überprüfen, warum er nicht funktioniert, tendiere ich persönlich zu der Auffassung, dass du den Heber selber zahlen musst.

?2012-10-01T11:39:08Z

ohne wenn und aber: der händler muß ihn bezahlen, er hätte den wagen vor dem verkauf durchchecken müssen. hat er es nicht getan ist es arglistige täuschung.
eine klausel gekauft wie gesehen und probegefahren gibt es schon seit jahren nicht mehr!

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