Wie lange muessen Krankenakten...?
in schweizerischen Krankenhaeusern aufbewahrt werden?? z.B. von einer Risikogeburt??
in schweizerischen Krankenhaeusern aufbewahrt werden?? z.B. von einer Risikogeburt??
Anonym
Beste Antwort
Das Bundesgesundheitsgesetz schreibt vor das Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren müssen.
Jedoch die Führung der
Krankengeschichte ist denn auch von
Disziplin zu Disziplin unterschiedlich und
vorwiegend eine medizinische Fachfrage.
Über die zehnjährige Aufbewahrungsfirst
hinausgehende Fristen bestehen für
bestimmte Dokumentationen im Laborbereich
(z. B. Analyseergebnisse im Blutspendewesen),
für Blut und Blutprodukte
(20 Jahre), im Bereich von Transplantationen
(20 Jahre) und medizinischen Strahlenquellen
(mindestens 20 Jahre).
http://www.krlaw.ch/uploads/media/LAZ__2011_04_Die_Aufbewahrung_der_Krankengeschichte_und_der_gesetzliche_Datenschutz_am_hr.pdf
Da aber jeder Kanton hat ein eigenes Gesundheitsgesetz mit den dazugehörenden Verordnungen hat, ist es am Besten, Du wendest Dich an den "Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen":
http://www.patientenstelle.ch/
Alles Gute
Professoressa
Ãhnlich wie in den deutschen: 30 Jahre.
?
Krankenhazsakten: 30 Jahre
Krankenhausberichte: 10 Jahre