darf man an einem abgesenkten bordstein parken, wenn man keine einfahrt blockiert?
und auch sonst die straße breit genug, keine einfahrt gegenüber ist oder man auf keinem zebrastreifen ... steht, auch nicht auf einer hauptstraße, sondern ganz normal in einer nebenstraße in einem wohnort. bitte info, ob man eine anzeige riskiert, oder ob sich nur jemand einen "privatparkplatz" sichern möchte.
2012-09-12T03:27:48Z
also, noch zu ergänzen: der abgesenkte bordstein ist ca 10 m lang, davon sind 5 m ausfahrt aus einem grundstück und vor den anderen 5 m ist nur zaun. die zu beparkenden meter wären also die vor dem zaun, wo übrigens regelmäßig andere autos stehen.
und, derzeit ist baustellenbedingt sehr wenig platz in anderen straßen sonst vorhanden.
Sandra2012-09-12T09:13:02Z
Beste Antwort
natürlich darfst du dort NICHT parken, denn die Bordsteine sind ja nicht grundlos abgesenkt. Und wenn du es doch tust, musst du jederzeit damit rechnen, das du ein Knöllchen bekommst oder sogar abgeschleppt wirst. Und alleine deshalb wäre mir das Parken dort zu unsicher.
genau das ist auch der Grund, weshalb ich mir grundsätzlich immer nur Wohnungen gemietet habe, wo ich entweder einen festen Stellplatz oder eine Garage hatte. Um mir eben diese Probleme zu ersparen.
Zumindest bei zukünftigen Wohnungen sollte man darauf achten. Ich kann Menschen nicht verstehen, die sich freiwillig Wohnungen in der Großstadt mieten und dann jeden Abend nach Feierabend 20 Min. um den Block fahren, bis sie irgendwann per Zufall eine ganz kleine Parklücke finden.....
Nein, darfst du nicht, denn abgesenkte Bordsteinkanten sind dafür da, dass Rollstuhlfahrer die Kanten raufkommen. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule, dass man dort nicht zu parken hat.
Nach § 12 Nr. 9 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Rollstuhlfahrer die StraÃe nicht mehr überqueren könnnen
Nein, vor abgesenkten Borsteinkanten darf lt. StVO nicht geparkt werden. § 12. Abs. 3 StVO. Besonders nicht vor Garageneinfahrten § 12 ABs. 3 StVO. Man begeht eine Ordnungswidrigkeit und diese kann geahndet werden.