blauclever
Beste Antwort
nichts spricht dagegen, wenn sie öffentlich ist.
coolcat2307
Ja, wenn diese öffentlich ist.
Maria
Im öffentlichen Teil, Ja. Im anschliessenden nichtöffentlichen Teil, Nein. Da ist die Ãffentlichkeit ausgeschlossen.
?
Als Mitglied des Rates ist das kein Problem