kann ich der vermieterin den stand der wasseruhr schriftlich mitteilen?
ich möchte sie nicht alleine in die wohnung lassen.und habe keine zeit da ich z.zt eine chemotherapie mache und jeder stress zu unterlassen ist. ich liege im rechtsstreit mit der Vermietern weil sie meine wohnung illegal als Gewerbe nutzen will.und alles versucht mich raus zu ekeln.
Hausverwalter2012-06-30T15:16:13Z
Beste Antwort
Ja, das ist möglich. Auch kann der Mieter eine Vertrauensperson beauftragen aufzupassen und Dritte damit in die Wohnung lassen.
Liebe Michaela L ..., wenn ich mir das so durchlese mit dir und deiner Vermieterin.......... da riecht so nach Ãrger und wenn deine Vermieterin dich raus ekeln will.......... dauert m.E. nicht mehr lange und deine Vermieterin versucht den fiesen EIGENBEDARFSKÃNDIGUNG-Trick ! das wäre dann aber m.E. eine sog. VORGESCHOBENE EIGENBEDARFSKÃNDIGUNG und ist strafbar. Du kannst den Stand deiner Wasseruhr der Vermieterin schriftlich mitteilen aber.................. da ihr beide Zoff habt wird sie zu 100% den Ablesestand nicht glauben,traurig aber wahr. Was tun sprach Zeus...... nehme dir einen Zeugen an die Hand...notiere den Stand auf der Wasseruhr und....kein Witz ! fotografiere diesen ! , nach Möglichkeit einmal die Uhr selbst und dann nehme eine aktuelle Tageszeitung (Blöd-Zeitung z.B.) und stelle eine Person neben der Wasseruhr und auch fotografieren weil, man kann dann sollte es zu einer Klage kommen nachvollziehen wann wirklich abgelesen wurde. Achja.......schaue bitte dir deine Wasseruhr richtig an weil..... da ist ein sog.Eichdatum zu lesen...... sollte das abgelaufen sein....tja,Pech für die Vermieterin weil die Wasseruhren müssen lt.BGH-Urteil geeicht sein ! Ich wünsche dir für deine Chemotherapie alles erdenklich Gute und kleiner Tipp von mir nebenbei....nehme dir bitte einen FACHANWALT für MIETRECHT ! die Vögel sind bei Mietklagen/streitigkeiten zig mal besser als ein normaler Anwalt.
Natürlich kannst du das. Ich teile den Stadtwerken bei uns den Stand auch schriftlich mit, wenn ich nicht da bin. Du bist nicht verpflichtet, die Vermieterin allein in deine Wohnung zu lassen.